Sparpaket

Berlakovich attackiert Hundstorfer

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Der Landwirtschaftsminister hat Verfassungsbedenken gegen Auflösungsabgabe.

Ganz akkordiert ist das Sparpaket in der Regierung wohl doch nicht. Denn Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (V) übt deutliche Kritik am Arbeitsmarkt- und Pensionspaket von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) und erhebt in seiner Begutachtungsstelle sogar Verfassungsbedenken. Anlass ist die Auflösungsabgabe, die Dienstgeber verpflichtet, bei Kündigungen 110 Euro an das Arbeitsmarktservice zu überweisen.

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Finanzministerin Maria Fekter (V) mahnt indes das Sozialministerium, dass die Umwandlung der befristeten Invaliditätspension für unter 50-Jährige "ehestmöglich in einer dem Stabilisierungspaket entsprechenden Form" nachgereicht werden müsse. Auch die Industriellenvereinigung kann nicht nachvollziehen, warum just diese Materie als einzige aus dem Sparpaket vorerst nicht gesetzlich vorgelegt werde. Das Sozialministerium hatte dies mit legistischen Problemen begründet und darauf verwiesen, dass die Maßnahme ohnehin erst 2014 in Kraft treten solle und bis dahin längst umgesetzt sei.

Hauptangriffsziel im Bereich des Hundstorfer-Entwurfs ist aber ohnehin die Auflösungsabgabe. Das Land Tirol beklagt die Auswirkungen auf den Tourismus, die Wirtschaftskammer sieht sie "sehr negativ" und unverhältnismäßig, die IV spricht von einer massiven Zusatzbelastung.

Abgabe
Am Vehementesten treten aber die Saisonbranchen gegen die Abgabe an. Die Hoteliersvereinigung ortet Verfassungswidrigkeit. Die Landwirtschaftskammer meint in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass Dienstgeber mit kürzerer Beschäftigungsdauer der Dienstnehmer einen unverhältnismäßig hohen Beitrag zu leisten hätten: "Die Verfassungskonformität dieser Bestimmung wird daher bezweifelt." Auch das Landwirtschafsministerium stuft die Regelung "auch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprinzip" als problematisch ein.

Wirtschaft verärgert
Verärgert reagiert die Wirtschaft auf die Beitragserhöhungen, die man bei Wirtschaftskammer und IV als standortschädlich wertet. Vor allem dass der Beitrag bei Nachtschichtschwerarbeitern von zwei auf fünf Prozent steigt, erscheint den Dienstgeber-Vereinigungen zu hoch gegriffen. Die Industriellen schlagen stattdessen vor, dass das Antrittsalter für diese Schwerarbeitergruppe angehoben wird. Derzeit liegt es für Frauen bei 52 und für Männer bei 57. Dass der Arbeitslosenversicherungsbeitrag auch für 60-Jährige und Ältere wieder zu leisten sein wird, sieht die IV als kontraproduktiv für die Bemühungen, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

Interessanterweise die selben Kritikpunkte wie ÖGB und Arbeiterkammer bringen WKÖ und IV bei der Altersteilzeit an. Sie wollen das "Blocken" nicht gänzlich abschaffen, sondern die Möglichkeit etwa für Schichtarbeiter erhalten.

Der erschwerte Zugang zur Korridorpension ist für die IV nicht ausreichend. Aus Sicht der Industriellen sollten nicht nur mehr Versicherungsjahre vorzulegen sein, um diese Pensionsart in Anspruch nehmen zu können, das Antrittsalter sollte zusätzlich auf 63 angehoben werden. Zudem will man höhere Abschläge von bis zu sieben Prozent. In die gleiche Kerbe schlägt die Wirtschaftskammer, die sich jährliche Abschläge zwischen sechs und 7,5 Prozent vorstellen kann. Hundstorfer sieht 5,1 Prozent vor.

Gnädig sehen die Stellungnahmen von Jugend und Senioren aus. Die Bundesjugendvertretung begrüßt das Pensionspaket insgesamt, appelliert aber an die Regierung, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt noch genau zu prüfen. Der (von der Regierung früh eingebundene) Seniorenrat fordert nur zusätzlich eine verstärkte Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz und berufliche und medizinische Rehabilitations-Programme ein.

Pensionskonto für Beamte
Kritik sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite kommt an der langsameren Einführung des Pensionskontos für die Beamten im Vergleich zu den ASVG-Versicherten. Für die Industriellenvereinigung ist es "nicht nachvollziehbar", weshalb die Umstellung auf des Pensionskonto für die öffentlich Bediensteten erst ab dem Jahrgang 1976 erfolgt. Die Industrie fordert, dass die Umstellung so wie für ASVG-Versicherte bereits für die Jahrgänge ab 1955 gelten soll. "Abgelehnt" wird auch von der Wirtschaftskammer die "halbherzige" Überführung der Beamten ins Pensionskonto. Für sie ist nicht einzusehen, warum Privilegien bis ins Jahr 2040 prolongiert werden.

Und auch die Arbeiterkammer hält diese Ungleichbehandlung für "sachlich nicht nachvollziehbar". Die AK empfände es als "sachgerecht", für die Beamten eine dem ASVG gleichwertige Regelung zu schaffen, um die Harmonisierung der Pensionssysteme nicht weiter zu belasten. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wiederum verweist auf einen "unverhältnismäßigen Mehraufwand" für Entwicklung und Umsetzung des Kontos und regt daher eine Verschiebung des Inkrafttretens auf 2015 an.

Dass die Erhöhung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension von 37,5 auf 40 Versicherungsjahre bereits ab 1. Juli dieses Jahres beginnen soll, kritisieren sowohl das Gesundheits- als auch das Sozialministerium. Sie fordern, dass dies erst mit 1. Jänner 2013 Inkrafttreten soll.

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