Dem Wahlleiter wird vorgehalten, in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer bereits am Sonntag des Urnengangs alle Briefwahlkarten auf eventuelle Nichtigkeiten überprüft zu haben.
Wien. Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 steht heute, Dienstag, in Linz der Wahlleiter von Freistadt vor Gericht. Ihm sowie einem Mitangeklagten werden Amtsmissbrauch vorgeworfen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen beiden jeweils sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess ist bis in die Abendstunden anberaumt.
Dem Wahlleiter wird vorgehalten, in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer bereits am Sonntag des Urnengangs alle Briefwahlkarten auf eventuelle Nichtigkeiten überprüft zu haben. In seiner Niederschrift habe er laut Anklage aber festgehalten, dies erst am Montag unter Beobachtung der anwesenden Beisitzer getan zu haben. Der zweite Angeklagte soll fünf Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft für den Wahlsonntag eingeteilt haben, um an der Aufarbeitung der Briefwahl mitzuhelfen. Auch dies hätte erst tags darauf passieren dürfen. Die Verfahren gegen die Wahlbeisitzer wurden bereits eingestellt.