Neues Rundschreiben an die Schulen

Burkini-Verbot gilt ab jetzt im Turnunterricht

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Bis zu einem Alter von 10 Jahren dürfen absolut keine Verhüllungen getragen werden.

Wien. Seit Beginn des aktuellen Schuljahres gilt das Kopftuchverbot für Kinder unter 10 Jahren. Jetzt wird klar: Unter das Verbot fallen alle religiös geprägten Verhüllungen – auch im Turnunterricht. Somit ist auch der Burkini beim Schwimmen verboten – das geht aus einem neuen Rundschreiben des Bildungsministeriums hervor.
 
Argumente. Darin wird Pädagogen geraten, „mit bewegungsbezogenen, pädagogischen sowie hygienischen Argumenten“ die Schüler zum Verzicht von Burkinis zu bringen.
Extra erwähnt wird vom Ministerium, dass es aus religiösen Gründen sicher keine Befreiung vom Turnunterricht geben werde, „die Teilnahme im Pflichtgegenstand ‚Bewegung und Sport‘ bzw. am Schwimmunterricht ist ausnahmslos verpflichtend“.
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