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BVT: Wirbel um geheime Anwaltsmails im U-Ausschuss

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Rund 500.000 Mails des Wiener Anwalts Gabriel Lansky sind im Parlament gelandet. Die Justiz lieferte sie dem U-Ausschuss.

Rund 500.000 Mails des Wiener Anwalts Gabriel Lansky sind im Parlament gelandet. Es geht um höchst sensible Daten und Dokumente bis ins Jahr 2013, deren Löschung der SPÖ-nahe Advokat seit Jahren erreichen wollte. Das berichteten die "Salzburger Nachrichten" und die Recherche-Plattform "Addendum" am Freitag.

Geliefert wurde dieser Daten an den parlamentarischen U-Ausschuss zur Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von der Staatsanwaltschaft Linz, im Auftrag des Justizministeriums. Das bedeutet: Die Parlamentsklubs können zahlreiche Outlook-Daten Lanskys bis ins Jahr 2013 im geheimen Datenraum abrufen und ihre Schlüsse daraus ziehen.

Das ist deswegen interessant, weil Lansky in den vergangenen Jahren nicht nur traditionell sozialdemokratisch orientierte Konzerne wie die ÖBB, sondern auch einen schwerreichen russischen Ex-Parteichef, einen ehemaligen ukrainischen Premier und einen Opferverein aus Kasachstan vertrat. Die Verwicklung der Kanzlei in die Causa Alijew ist auch der Grund dafür, dass die Daten überhaupt in Umlauf gekommen sind.

Verfahren eingestellt

Zur Erinnerung: Der Ex-Botschafter und Ex-Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten, Rachat Alijew, für den Lansky lobbyierte, wurde 2015 tot in seiner Haftzelle aufgefunden. Lansky waren in der Causa geheimdienstliche Aktivitäten zum Nachteil Österreichs vorgeworfen worden. Das BVT ermittelte, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Trotzdem soll ein Teil der Daten im BVT noch auffindbar gewesen sein.

Einen Vorgeschmack auf das, was in den Daten schlummern könnte, lieferte im Jahr 2015 der "Spiegel". Das Nachrichtenmagazin zitierte aus Mails der Kanzlei Lansky, laut denen ehemalige deutsche Spitzenpolitiker wie Gerhard Schröder oder Otto Schily für sechsstellige Beträge einen Beratungsbeitrag für Kasachstan leisten sollten. Als Lansky im Sommer 2017 in einem anonymen Schreiben darauf hingewiesen wurde, dass ein Teil der im österreichischen BVT kursierenden Mails dem ÖVP-Klub weitergegeben worden sein könnte, schaltete er sich in die Causa ein - letztlich kam es dann zu den umstrittenen Hausdurchsuchungen in der BVT-Affäre.

Gusenbauer versuchte Einblick zu verhindern

Der langjährige Vertraute von Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) hatte im Sommer noch versucht zu verhindern, dass die Parlamentarier Einblick in seine geschäftliche Korrespondenz bekommen. Mit Einschreiben vom 8. Juli hatte sich Lansky an die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gewendet. In dem Schreiben bat der Wiener Topanwalt Bures als Vorsitzende des U-Ausschusses, die Daten an das Justizministerium zurückzugeben oder sie zumindest auf die Geheimhaltungsstufe "streng geheim" zu heben. Lansky vertritt die Ansicht, die Daten würden in keinerlei Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, und verweist auf die Wahrung seiner Grundrechte und seines Persönlichkeitsschutzes.

Wörtlich schreibt er: "Sollten diese Daten ungeachtet des fehlenden Zusammenhangs mit dem Untersuchungsgegenstand dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden sein, ersuche ich Sie, die Daten rückzuübermitteln." In der Folge berief die U-Ausschuss-Vorsitzende Bures Mitte Juli eilig eine Sitzung der Fraktionsführer ein. Doch es blieb beim Versuch, die Verwendung der Kanzleiunterlagen einschränken zu lassen. Alle anderen Fraktionen sprachen sich dagegen aus. Auch für die SPÖ war das Thema damit vom Tisch.

Lansky will die Causa auf Anfrage nicht kommentieren. Er selbst wird dem Hohen Haus im Oktober als Auskunftsperson Rede und Antwort stehen müssen. Zumindest über seine Berührungspunkte mit dem BVT.
 

Justiz: U-Ausschuss bestand auf Lieferung von Lansky-Emails
 

Dass eine halbe Millionen Mails des Wiener Anwalts Gabriel Lansky dem BVT-U-Ausschuss geliefert wurden, liege nicht in der Verantwortung der Justiz, die die Daten geliefert hat. Der U-Ausschuss habe diese Daten angefordert und auf deren Lieferung bestanden, die Justiz habe sie liefern müssen, stellte eine Ressortsprecherin am Freitag klar.

Die Emails sind Teil eines Ermittlungsaktes des Staatsanwaltschaft Linz und Teil des Lansky-Aktes, der vom BVT-U-Ausschuss pauschal und zur Gänze als Beweismittel angefordert wurde. Die Justiz müsse in diesem Fall den gesamten Akt liefern und könne Daten nicht selektiv liefern oder zurückhalten, wurde betont.

Das Justizministerium habe aber das Parlament darauf aufmerksam gemacht, dass der Akt zum Teil Daten beinhalte, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und der Inhalt nicht unmittelbar mit der BVT-Causa zu tun hat. Das Parlament habe aber auf die Freigabe bestanden. Man habe daraufhin den Akt bereitgestellt, allerdings Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) in einem Begleitschreiben darauf hingewiesen, dass der Akt zum Teil Daten beinhalte, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und sie daher sensibel zu behandeln seien.

Parlament sieht Verantwortung bei Justizministerium

Das Parlament widerspricht der Argumentation des Justizministeriums, eine halbe Million E-Mails des Wiener Anwalts Gabriel Lansky hätte dem BVT-U-Ausschuss geliefert werden müssen. Aufgrund des Beweisbeschlusses sei es die alleinige Verantwortung der betroffenen Stellen, was vorgelegt wird und wie dies klassifiziert wird, hieß es in einer Rechtsauskunft der Parlamentsdirektion auf APA-Nachfrage.

"Untersuchungsausschüsse fordern Akten nicht individuell an", hieß es aus dem Parlament zur Aussage aus dem Justizministerium, der Ausschuss habe die Daten angefordert und auf deren Lieferung bestanden. Im vorliegenden Fall habe das Ministerium selbst zu beurteilen gehabt, welche Akten und Unterlagen vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Auch auf die Klassifizierung habe man im Parlament keinen Einfluss.

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