Sollte der Bundeskanzler den Landtagsbeschluss bezüglich der Ortstafeln ignorieren, soll geklagt werden. Das BZÖ prüft bereits die rechtliche Lage.
Das BZÖ erwägt eine Ministernaklage gegen Bundeskanzler Werner Faymann (S), sollte dieser den Kärntner Landtagsbeschluss gegen zusätzliche zweisprachige Ortstafeln ignorieren. "Wir prüfen derzeit die rechtliche Lage", sagte der orange Generalsekretär Martin Strutz. Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, eine verfassungsrechtliche Lösung in der Ortstafelfrage zu erreichen. Faymann hatte auch angekündigt, nach der Kärntner Landtagswahl in dieser Sache aktiv zu werden.
Keine zweisprachigen Ortstafeln
BZÖ, ÖVP und FPÖ hatten sich
Mitte Dezember im Landtag gegen zusätzliche zweisprachige Ortstafeln
ausgesprochen und eine Lösung per Verfassungsgesetz gefordert. "Strutz
bezeichnete diesen Beschluss, der die Bundesregierung binde, als
"historisch". Eine verfassungsrechtliche Lösung im Parlament werde außerdem
ohne seine Partei nicht möglich sein, ist er sich sicher. Faymann könne
damit keinesfalls eine Ortstafellösung durchbringen, auch nicht durch die
"Hintertür einer Verordnung". Strutz sieht die Ankündigung des
Bundeskanzlers als "gefährliche Drohung".
Gesprächsbereitschaft
Gesprächsbereit zeigt man sich im BZÖ
zumindest. Bedingung für Verhandlungen sei allerdings eine
Minderheitenfeststellung. "Dann wird man sehen, ob überhaupt Handlungsbedarf
besteht", so Strutz. Nach wie vor habe man außerdem genügend Unterschriften
gesammelt, um eine Volksbefragung in der Ortstafelfrage durchzuführen.
Strutz macht auch keinen Hehl daraus, dass die Ortstafeln Thema im Wahlkampf
sein werden: "Jede Stimme für die SPÖ ist eine für weitere zweisprachige
Ortstafeln."