Das erste Volksbegehren hatte 2017 mehr als 500.000 Unterschriften gesammelt.
Wien. Ab 25. März liegt bei den Ämtern ein neues Volksbegehren auf. Es fordert eine Volksabstimmung zu Ceta, dem Freihandelsabkommen mit Kanada.
Gegen Sonderklagsrechte und Schiedsgerichte
Initiator Robert Marschall lehnt Sonderklagsrechte und Schiedsgerichte ab und schreibt im Text zum Volksbegehren: „Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen.“ Zudem soll durch eine Änderung der Verfassung festgeschrieben werden, dass eine Volksabstimmung beschlossen werden muss.
Van der Bellen hat Ceta noch nicht unterschrieben
Unterschrieben werden kann bis einschließlich 1. April auf Bezirks- und Gemeindeämtern.
Bereits 2017 hatte ein Volksbegehren gegen Ceta stattgefunden, das 562.000 Unterschriften brachte. Ceta wurde vergangenen Juni mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos dennoch im Parlament ratifiziert. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat das Abkommen noch nicht unterschrieben. Er wartet auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
(knd)
2. Begehren: Für Abstimmung ab 100.000 Unterschriften
Noch ein zweites Volksbegehren von Marschalls „Wir für Österreich“ kann kommende Woche unterschrieben werden. Darin werden verpflichtende Volksabstimmungen bei Staatsverträgen, Verfassungsänderungen und Volksbegehren, die mehr als 100.000 Unterschriften sammeln, gefordert. Diese Abstimmung solle innerhalb eine halben Jahres kommen.