Ab morgen infiziert in Büro, Lokal & Bad

Quarantäne-Aus: Die Chaos-Regeln

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Ab morgen fällt die Corona-Quarantäne — nochmals alle Regeln im Überblick.

Wien. Der Druck der Wirtschaft und der ÖVP-Länder hat gewirkt – Gesundheitsminister Johannes Rauch beendet am 1. August quasi offiziell die Corona-Pandemie. Die Absonderung von Infizierten wird abgeschafft, dazu wird auch das Contact Tracing beendet und der Corona-Krisenstab in Gesundheitsministerium aufgelöst. Obwohl praktisch alle Experten und auch das Corona-Gremium Gecko ­davor gewarnt haben, zog Rauch seinen Plan durch. Und das sind die wichtigsten Regeln in der Verordnung von Minister Rauch:

  • Keine Absonderung. Wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, sie oder er ist ­allerdings sogenannten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Eine vor­zeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich.
  • Maskenpflicht. Konkret bedeutet das, dass FFP2-Maske getragen werden muss, ­außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs – was zu gar seltsamen Auswüchsen führt (siehe Kasten rechts).
  • Telefonisch Krankmelden. Immerhin: Wer sich krank fühlt, kann zu Hause bleiben, muss sich aber krankschreiben lassen, was jetzt wieder telefonisch und per E-Mail möglich ist.
  • Arbeitsplatz. Am Arbeitsplatz muss das durch­gehende Tragen einer FFP2-Maske gewährleistet oder ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen sein. (Dies gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen ­einer Maske die Job-Ausübung de facto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker. Sie dürfen infiziert nicht arbeiten).
  • Infizierte unter sich. Auch eher weltfremd: Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Auch hier gibt es eine Ausnahme: In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist auch dann eine Maske zu tragen.
  • Spitäler, Pflegeheime, Schulen. Sowieso gelten Betretungsverbote für Infizierte in Spitälern wie in Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horten. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese ­Arbeitsorte sehr wohl betreten, wenn sie infiziert sind – klarerweise mit Maske.
  • Wo Wien nicht mitmacht. Genau an diesem Punkt macht die Stadt Wien nicht mit: In Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und (den städtischen) Schulen dürfen infizierte Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen. Ein Einsatz ist nur im Homeoffice bzw. ohne Kundenkontakt (Telefonauskunft) erlaubt.

So absurd sind die neuen Regeln

Ein Überblick über die skurrilsten Regeln, die das Quarantäne-Aus mit sich bringt.

Wien. Morgen endet die Quarantäne-Pflicht, dürfen positiv getestete Personen ihre eigenen vier Wände verlassen und raus in die Öffentlichkeit. Die Maske wird zum stetigen Begleiter, Abnehmen ist nicht gestattet. Mit Maske ist für Infizierte fast alles erlaubt. Aber eben nur fast.

IM RESTAURANT

Essverbot. Corona-Positive dürfen ab morgen in Restaurants gehen, um sich mit Freunden zu treffen und sich zu unterhalten. Essen und Trinken konsumieren ist aber explizit untersagt. Maskenlos ein Bier oder ein Schnitzel konsumieren geht für Infizierte nur im Schanigarten, wenn genug Sicherheitsabstand zu anderen Personen vorhanden ist.

IN DER DISCO

Masken-Tanz. Ab morgen ist es Infizierten auch erlaubt, in einem Club die Nacht zum Tag zu machen, auf der Tanzfläche zu tanzen – aber nur mit Maske im Gesicht. Wenn nicht viel los ist, darf auch ein Bier konsumiert werden. Allerdings: Wenn der Kellner das Bier bringt, muss man sich kurz vom Tisch entfernen, damit die Bedienung das Glas risikolos abstellen kann. Absurd.

IM SCHWIMMBAD

Nasse Maske? Viele zieht es angesichts der Hitze-Welle kommende Woche in die Freibäder. Auch Infizierten ist das gestattet. Nur wenn ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten wird, darf die Maske abgenommen werden. Im Becken herrscht für Infizierte Masken-Pflicht. Ob ein nasser Mund-Nasen-Schutz überhaupt was bringt?

IM FITNESS-CENTER

Sport. Wer positiv getestet wurde, darf ins Fitnesscenter – aber nur mit Maske. Mit Maske am Laufband? Ein Training der etwas anderen Art ...

IN DEN ÖFFIS

Öffis. In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für alle Infizierten: Maske ist Pflicht. In Wien müssen auch die Nicht-Positiven weiter Maske tragen.

IN DER KIRCHE

Kirche. Wollen Sie als Corona-positiver in die Kirche gehen? Kein Problem. Aber: Auch hier darf die Maske zu keinem Zeitpunkt abgenommen werden. Die Kommunion fällt für Infizierte somit ins Wasser. Der Friedensgruß ist hingegen erlaubt.

IN DER SCHULE

Schul-Chaos. In den Kindergarten oder in die Volksschule dürfen positiv-getestete Kinder nicht. Pädagogen und Lehrer schon – mit Maske (außer in Wien). Anders sieht es für die Älteren aus: Wird ein Schüler positiv getestet, ist aber nicht im klassischen Sinne krank, dann gilt die Maskenpflicht – und die Unterrichtspräsenz. Da droht zum Schulstart wieder einmal Chaos.

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