ÖSTERREICH und oe24 beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Verordnungen.
1. In welchem Ausmaß wird reduziert?
Die wöchentliche Arbeitszeit kann in diesem Modell über einen längeren Zeitraum auf 0 % reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens 10 % erreicht werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0 % Arbeitszeit, 1 Woche 60 %. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können.
2. Wie ist mit Alturlaub umzugehen?
In Abstimmung mit dem Arbeitgeber sind bei der Corona-Kurzarbeit der gesamte Urlaub früherer Jahre und das gesamte Zeitguthaben zu verbrauchen.
3. Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer?
Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen. Das sieht so aus:
- Bei bis zu 1.700 Euro brutto beträgt das Entgelt 90 % des bisherigen Nettoentgelts.
- Bei bis zu 2.685 Euro brutto beträgt das Entgelt 85 % des bisherigen Nettoentgelts.
- Ab 2.686 Euro brutto beträgt das Entgelt 80 % des bisherigen Nettoentgelts.
4. Wie lange kann das maximal dauern?
Zunächst drei Monate. Bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.
5. Gilt das Modell für alle Unternehmen?
Corona-Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von