ÖSTERREICH-Story regt auf

Die Wahrheit über 'Asyl-Urlauber'

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Riesenaufregung um eine ÖSTERREICH-Story über Heimaturlaube von Asylberechtigten.

Eine Heimreise von Asylberechtigten ins Herkunftsland hat die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens zur Folge. In den ersten fünf Monaten 2017 wurden insgesamt 651 derartige Prozesse eingeleitet – eine Steigerung von 171,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht, wie berichtet, aus einer par­lamentarischen Anfrage hervor, die NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak stellte. Die Asylberechtigten kehrten zu Familienbesuchen vorübergehend in Länder wie Syrien, ­Afghanistan oder Irak zurück. Anschließend reisen sie wieder nach Österreich.

Reisegründe: Begräbnis, kranke Verwandte daheim

Zahlen. Statistiken über Häufigkeit, Art und Dauer dieser Reisen werden weder im Innen- noch im Sozialministerium geführt: „Auch dürfen wir keine Einzelbeispiele weitergeben“, so Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, zu ÖSTERREICH. Selbst die Ursachen für das Einleiten der Aberkennungsverfahren werden nicht extra erläutert. Auch Sozialämter und AMS führen keine Er­hebungen, wie eine ÖSTERREICH-Umfrage ergab.

Verlust. Caritas-Expertin Claudia Schmidt sagt zu ÖSTERREICH: „Es kommt in ­Einzelfällen vor, dass Asylberechtigte sich bei uns erkundigen, ob eine Heimreise möglich ist, weil ein Verwandter schwer krank oder verstorben ist und sie zum Begräbnis wollen“, so Schmidt. „Wir klären sie dann über mögliche rechtliche Konsequenz einer Aberkennung des Asylstatus auf. Es bleibt aber letztlich die Entscheidung der betroffenen Person, ob sie die Reise macht oder nicht.“(wek)

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