Zahl der Sperren in der Arbeitslosenversicherung ist gleich um ein Fünftel gestiegen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) musste im vergangenen Jahr 133.420 Mal Sanktionen verhängen – das sind um 21.969 Mal oder 19,7 Prozent mehr als 2017.
Arbeitsunwilligkeit
Dramatisch: Das AMS verzeichnete 521 Fälle (+119 %) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit. Aber nicht nur das: In 44.733 Fällen wurden Sanktionen verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde – das ist ein Plus von 76 %. AMS-Chef Johannes Kopf: „Der Anstieg der §10-er-Sperren liegt am hohen Arbeitskräftebedarf und an den Rückmeldungen der Unternehmen über Missbräuche von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.“
© oe24