Zahlungen an Sprachkenntnis geknüpft

EU hält Mindestsicherungs-Reform für rechtswidrig

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Weil Personen mit schlechten  Deutsch-Kenntnissen geringere Auszahlungen erhalten. 

Wien. Die von der türkis-blauen Regierung unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz beschlossene Reform der Mindestsicherung droht von der EU kassiert zu werden. Der für Migration zuständige EU-Kommissar zweifelt an der Rechtmäßigkeit der öster­reichischen Sozialhilfe. Das geht aus seiner Antwort auf eine Anfrage der grünen EU-Abgeordneten Monika Vana hervor, über die Der Standard berichtet. Er kritisiert die darin vorgesehenen Einschränkungen für Mindestsicherungs-Bezieher, die keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben.

300 Euro weniger. Die Neuregelung sieht vor, an Per­sonen, die nicht Deutsch auf Level B1 oder Englisch auf ­Niveau C1 sprechen können, 300 Euro weniger auszuzahlen. „Was EU-Bürger betrifft, so ist das indirekt diskriminierend“, so Avramopoulos. Die EU-Kommission prüfe die österreichische Regelung bereits. Österreich könnte danach aufgefordert werden, die Reform zu überarbeiten.

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