Vermarktung als "Steak" oder "Wurst" soll künftig nur mehr für Fleischprodukte erlaubt sein.
Brüssel. Das EU-Parlament könnte sich für ein Vermarktungsverbot von Fleischersatzprodukten als "Veggie-Burger" oder "vegane Wurst" aussprechen. Das geht aus einem Gesetzesvorschlag des Landwirtschaftsausschusses hervor, über den die Abgeordneten diese Woche in Brüssel abstimmen.
Demnach sollten "sich auf 'Fleisch' beziehenden Begriffe und Bezeichnungen (...) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten" sein. Als Beispiele führt der Entwurfstext "Steak", "Wurst", "Schnitzel", "Burger" und "Hamburger" auf.
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Auch die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse könnte demnach eingeschränkt werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte bereits nicht mehr als "Sojamilch" oder "Pflanzenkäse" verkauft werden. Dieses Verbot soll dem Gesetzesentwurf zufolge auf Bezeichnungen wie "'-geschmack', '-ersatz', 'Art' oder dergleichen" ausgeweitet werden.
Der Landwirtschaftsausschuss hatte diese Passagen als Änderungen an einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen. Die EU-Abgeordneten sollen den Text am Dienstag im Parlamentsplenum diskutieren und im Anschluss darüber abstimmen. Abstimmungsergebnisse dürften ab Mittwoch vorliegen.
Bei Annahme des vorliegenden Textes wären die Änderungen noch nicht beschlossen. Dann beginnen zunächst die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten.