Korruptionsprozes

Ex-Scheuch-Mitarbeiter bekam 21 Monate

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Angeklagter: "Scheuch wusste von überhöhten Rechnungen" .

Ein Ex-Mitarbeiter des früheren Kärntner Regierungspolitikers Uwe Scheuch (BZÖ/FPK/FPÖ) sowie Medienunternehmer Hansjörg Berger sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Haftstrafen von 21 bzw. 17 Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatten sie mit überhöhten Inserat-Rechnungen Geld aus dem Land gezogen, das Scheuch und der Partei (damals BZÖ) zugutekam.

Die Angeklagten nahmen das Urteil und ihre Strafen, die auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden, an. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Scheuch selbst war trotz Zeugenladung nicht zum Prozess erschienen. Er hatte sich schriftlich entschlagen, weil er im Falle einer Aussage Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.

Geständig
Beide Angeklagten waren geständig gewesen. Berger hatte seine Sicht der Dinge schon vor zwei Jahren mit einer eigenen Pressekonferenz öffentlich gemacht. Scheuchs enger, ehemaliger Büromitarbeiter, der auch im Zentrum der Ermittlungen in der Causa "Ideenschmiede" steht, belastete seinen früheren Chef, der ihm zufolge über sämtliche Vorgänge informiert war. "Es war kein Cent für mich", beteuerte er.

Auf Anweisung des Mitarbeiters hatte Berger, zunächst als Prokurist und Anteilshalter bei den Kärntner Regionalmedien, später mit seiner Werbeagentur, überhöhte Rechnungen an das Büro Scheuch gestellt. Scheuchs "rechte Hand", wie ihn eine Zeugin bezeichnete, attestierte den Rechnungen Korrektheit, das Land zahlte. Auf zumindest einer Rechnung findet sich auch die Paraphe von Scheuch selbst. Beim jeweiligen Unternehmen wurde die Differenz auf einem Konto geparkt und über Scheinrechnungen dann abgeschöpft und auf ein vom Scheuch-Mitarbeiter eingerichteten "Partei-Treuhandkonto", für das er allein zeichnungsberechtigt war, überwiesen. Das Geld wurde für Scheuchs persönlichen Wahlkampf ausgegeben, für seine Geburtstagsfeier zum 40er und etwa auch für 25 rote Rosen für eine Büromitarbeiterin im Krankenstand. Uneindeutig blieb, wie weit das Wissen um die Malversationen in den Unternehmen verbreitet war.

Richter Oliver Kriz betonte in seiner Urteilsbegründung, dass nur ein kleiner Teil der "Hydra der Korruption" verhandelt worden sei - von allem, was damals in Kärnten passiert sei. "Sieben Rechnungen, zwei Zwergerl, die übrig bleiben, und der Schaden ist wieder gut gemacht." Und der Richter weiter: "Alles Weitere wird die Zukunft weisen, ob es dann auch zu Anklagen von Regierungsmitgliedern kommt."

Norbert Hauser, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wollte am Mittwoch auf Anfrage der APA keine Stellung zu der Frage nehmen, ob gegen Uwe Scheuch in der Causa ermittelt wird. Er verwies auf Erkenntnisse, die sich aus dem aktuellen Prozess ergeben hätten, und dass man sich diese erst anschauen müsse.

Kärntens FPÖ-Chef Christian Ragger distanzierte sich im Namen seiner Partei von den "Machenschaften" und betonte, dass Scheuch kein Mitglied der FPÖ mehr sei.

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