Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung der KommAustria. ORF wandte sich nun an den Verfassungsgerichtshof.
Durch die Analyse des Politologen Peter Filzmaier des ORF-"Sommergesprächs" mit Frank Stronach im Jahr 2016 ist das ORF-Gesetz verletzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, berichtete "Der Standard" am Montag.
Filzmaier hatte nach dem "Sommergespräch" mit dem austro-kanadischen Unternehmer und Team Stronach-Gründer im "ZiB2"-Studio gesagt: "Ja ich fühle mich ehrlich gesagt eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem."
Stronachs Anwalt legte Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese entschied 2017, dass der ORF gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe. Der ORF wandte sich daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht sah ebenso wie die KommAustria durch Filzmaiers Äußerung, von der sich der ORF nicht distanziert habe, eine Überschreitung des Objektivitätsgebots. Der ORF habe für diese einzustehen.
Der ORF geht gegen die Entscheidung, die - wie das Bundesverwaltungsgericht der APA mitteilte - bereits Ende Mai erging, vor. Er hat sich in der Sache an den Verfassungsgerichtshof gewandt, bestätigte ein Sprecher des ORF der APA.