Zweidrittelmehrheit nötig

FP stimmt Spekulationsverbot nicht zu

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Die Formulierungen seien zu wenig konkret, so FP-Budgetsprecher Gradauer.

Die Verfassungsbestimmung für ein Spekulationsverbot und die Reform der Länderfinanzen wird im Nationalrat morgen, Mittwoch, nicht beschlossen werden. In ihrer Klubsitzung am späten Dienstagnachmittag hat sich FPÖ darauf festgelegt, dem Vorhaben von Bundesregierung und Ländern vorerst die benötige Zweidrittelmehrheit zu verweigern. Die Formulierungen seien zu wenig konkret, argumentierte Budgetsprecher Alois Gradauer auf Anfrage.

"Inhaltlich ist alles okay"
"Sollte nicht noch ein Wunder passiert heute Nacht, wird das morgen nicht beschlossen werden", so Gradauer. "Inhaltlich ist alles okay", es gebe aber zu viele "Kann"- und zu wenige "Muss"-Bestimmungen im betreffenden Abänderungsantrag, verlangte er mehr Verbindlichkeit. Zusätzlich verlangt die FPÖ eine verfassungsrechtliche Bestimmung zum Schutz des heimischen Wassers.

Laut einem Sprecher wird die FPÖ am Mittwoch zwar zustimmen, die Materie am Mittwoch auf die Tagesordnung zu nehmen, allerdings die Rückverweisung in den Ausschuss verlangen. Ein Beschluss eines überarbeiteten Antrags am zweiten Plenartag am Donnerstag sei denkbar, möglich sei aber auch ein Beschluss erst in der nächsten Plenarsitzung, meinte Gradauer. Auch die anderen Parteien sollten beim Spekulationsverbot mitgehen können, so sein Wunsch.

Bis zuletzt war die Zustimmung der FPÖ fraglich gewesen, lagen doch die Mindeststandards für die neuen Veranlagungsregeln nur in Form eines unverbindlichen Entschließungsantrag vor. Gradauer hatte vor der Klubsitzung dennoch die Zustimmung empfohlen.

Mit der neuen Regelung soll die Spekulation mit öffentlichen Mitteln verboten oder zumindest erschwert werden. "Die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden ist risikoavers auszurichten", heißt es im geplanten neuen §17 der Finanzverfassung.

Um dies kontrollieren zu können, sind neue Transparenzregeln für die Finanzen der Länder geplant. Nach Jahren des Widerstands sollen sie ihr Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes bis zum Finanzjahr 2018 (de facto also bis 2017) modernisieren. Welche Regeln für die Länder konkret gelten sollen, soll laut Kompromissvorschlag vom Wochenende bis 30. Juni 2014 verhandelt werden. Nur im Fall der Nichteinigung ist ein Bundesgesetz möglich.

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