Geht es nach der FPÖ, soll der Bundespräsident Regierung nicht mehr entlassen dürfen.
Wien. Es war bisher einzigartig in der Zweiten Republik: Nach der Ibiza-Affäre hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen den damaligen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl aus dem Amt entlassen.
Kickls Rache. Herbert Kickl – jetzt Klubobmann der FPÖ – ist es auch, der dem Bundespräsidenten bei der nächsten Parlamentssitzung am kommenden Mittwoch künftig dieses Recht entziehen will. In dem ÖSTERREICH vorliegenden Antrag heißt es: Das Recht auf Entlassung der Bundesregierung oder der Regierungsspitze soll dem Bundespräsidenten entzogen werden.
Die FPÖ bringt in dem Antrag noch einen weiteren Vorschlag ein, der dem Parlament mehr und dem Bundespräsidenten weniger Macht verleihen würde: Die Abgeordneten sollten künftig Kanzler, Vizekanzler und Minister wählen. Die heutige Verfassung sieht vor, dass diese vom Bundespräsidenten ernannt werden. Van der Bellen hatte sich bei der Regierungsbildung 2017 auch eingebracht: Er verhinderte etwa, dass Ex-FPÖ-Mann Johann Gudenus ein Ministeramt bekam.
Immunität. Am Mittwoch wird auch abgestimmt, ob Kickl der Justiz ausgeliefert wird. Er hatte in einer Rede in Graz, den Begriff „Triple A“ als „Aggressive afghanische Asylwerber“ ausgelegt und in Aussicht gestellt, seinem politischen Gegner „eine Gerade oder einen rechten Haken“ zu verpassen. Die Staatsanwaltschaft will wegen Verhetzung ermitteln. Es gilt die Unschuldsvermutung. D. Knob