SVS einigte sich mit Ärztekammer auf Tarif von 13 Euro pro Ordination
Während für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die telefonische Krankmeldung ohne Arztbesuch wieder eingestellt wird, können Selbstständige und Bauern künftig auf Kassenkosten mit ihrem Arzt per Telefon oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln in Kontakt treten. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) teilte mit, noch in diesem Monat mit der "Teleordination" zu starten.
Die SVS hat sich mit der Ärztekammer auf einen Teleordinationstarif geeinigt, wonach der Vertragsarzt für eine derartige Ordination 13 Euro abrechnen kann. Die Voraussetzung: Die Kommunikation erfolgt zwischen Patienten und Arzt und kann nicht etwa über eine Assistentin abgewickelt werden, da es sich bei der Teleordination um ein ärztliches Beratungsgespräch handelt, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.
Die Teleordination ist bei ausschließlichen Beratungstätigkeiten ohne Notwendigkeit einer Untersuchung oder etwa bei Befundnachbesprechungen abrechenbar. Es darf keinen Zweifel an der Grundlage der medizinischen Entscheidung geben. Die Regelung gilt für Allgemeinmediziner und Fachärzte, ausgenommen Labormediziner und Radiologen und ist vorerst mit 31.12.2021 befristet.
Für Vizepräsident Johannes Steinhart unterstreicht die Einigung den Standpunkt der Ärztekammer, dass die Nutzung neuer Kommunikationsformen folgerichtig bedeutet, dass alle Grund- und Gesprächsleistungen abrechenbar sein müssen, egal ob sie telemedizinisch erbracht wurden oder anderweitig. Die Einstellung der telefonischen Krankmeldung durch die ÖGK hatte die Ärztekammer bereits am Wochenende kritisiert.