Gros für 'alte' Plätze

Ganztagesschule: 250 Mio. Förderung bis 2022

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Der Bund nimmt für die Förderung ganztägiger Schulformen von 2020 bis 2022 knapp 250 Mio. Euro in die Hand.

Das haben Kanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann (beide ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Donnerstag bekanntgegeben. Der Großteil - 170 Mio. - soll dabei in den Erhalt bestehender Plätze fließen, 74 Mio. sind für neue Angebote reserviert.
 
Das Ziel der in einer Neufassung des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) verankerten Maßnahme: Bis Herbst 2022 soll es für 40 Prozent der Pflichtschüler (v.a. Volksschule, Neue Mittelschule) Tagesbetreuung geben, das sind knapp 230.000 Plätze. Beim Zielwert sollen auch die rund 57.500 Plätze an Horten in Schulnähe berücksichtigt werden - wenn sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30 Prozent (172.500 Plätze) steigen. An 85 Prozent der Pflichtschulen soll eine Ganztagsbetreuung prinzipiell möglich sein, so Faßmann bei der gemeinsamen Pressekonferenz.
 
Bisher war der Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote an den Pflichtschulen in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt, das BIG soll die nun auslaufende Regelung ersetzen. Rund 150 der 250 zu vergebenden Millionen stammen dabei aus Mitteln der bisherigen 15a-Vereinbarung, die von den Ländern allerdings wegen des schleppenden Ausbaus bisher nicht abgerufen wurden. Mit der Neuregelung hofft man, den Ausbau zu beschleunigen.
 
Die Sorge der Gemeinden, als zuständiger Schulerhalter nach Ablauf der Anschubfinanzierung auf den Personalkosten im Freizeitteil sitzen zu bleiben, wurde bisher immer als ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung beim Ausbau genannt. Die Schulerhalter hätten die bisherige Regelung als "süßes Gift" erlebt, sprach Faßmann von einem "Konstruktionsfehler". Dem soll in der Novelle nun Rechnung getragen werden: Anders als in der ursprünglichen Fassung unter Rot-Schwarz sollen die Mittel nicht ausschließlich in neue Plätze fließen.
 
Die Länder können alle Mittel, die aus der alten Vereinbarung liegen geblieben sind, in den Erhalt - sprich: die Finanzierung der Freizeitpädagogen - investieren. Außerdem können bis zu 25 Prozent des "frischen" Geldes aus dem BIG dafür genutzt werden. Jene Länder, die das Ausbauziel von 40 Prozent bereits erreicht haben, können überhaupt alle im BIG für sie vorgesehenen Gelder dafür einsetzen. Allerdings soll hier eine fixe Ko-Finanzierung eingeführt werden: 30 Prozent der Kosten müssen Land bzw. Gemeinden selbst tragen. "Das ist wirklich eine Errungenschaft", betonte Strache.
 
Voraussetzung für die Abholung der Mittel soll zudem die Einhaltung von Qualitätskriterien wie der Einsatz von qualifiziertem Personal, bestimmte Gruppengrößen sowie Öffnungszeiten auch in den Horten und eine soziale Staffelung der Elternbeiträge sein. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offenstehen. Förderungen sollen übrigens auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abholen können, im aktuellen BIG war das nicht vorgesehen.
 
Im BIG enthalten sein soll auch ein "Probeballon" für eine Personalagentur des Bundes: Aus Sicht der Regierung ist Unterstützungspersonal Landesangelegenheit. Nach der großen Zunahme von Flüchtlingen an den Schulen ab 2015 wurden allerdings vom Bund befristet über den sogenannten Integrationstopf Sozialarbeiter und Psychologen bereitgestellt, das Auslaufen der Regelung wurde vielfach kritisiert. Im neuen Gesetz soll nun ein Teil der übrig gebliebenen 15a-Mittel für solches Unterstützungspersonal reserviert werden - allerdings unter der Bedingung, dass das Personal vom Bund bereitgestellt wird und die Länder 50 Prozent der Personalkosten übernehmen.
 
"Das ist ein unglaublich attraktives Angebot an die Länder", so Faßmann, der allerdings auch betonte, dass die Tagesbetreuung mit Lern- und Freizeit "immer Aufgabe der Schulerhalter" und damit von Ländern und Gemeinden bleibe. "Wir erwarten uns, dass das Geld abgeholt wird", so Kurz.
 
Das Bildungsinvestitionsgesetzes war eigentlich für die Verteilung der 750 Mio. Euro umfassenden "Bankenmilliarde" geschaffen worden. Ursprünglich sollten diese Mittel zwischen 2018 und 2025 in den Ausbau von Ganztagsschulen fließen. Weil die Mittel aber nie zur Gänze abgerufen wurden, wurden sie bis 2032 gestreckt. Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung: Nach 2022 soll die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein.
 

Pläne für den Ausbau bisher ambitionierter als Umsetzung

80 Mio. Euro pro Jahr sollten dafür in die Hand genommen werden, ab 2014 sogar 160 Mio. Euro. Zusätzlich sollte ab 2017 ein Gros der "Bankenmilliarde" dafür eingesetzt werden. In der Praxis haben die Länder die Mittel aber nie komplett abgerufen, die Ausbauziele wurden nicht erreicht.
 
Ursprünglich hatte Ex-Bildungsministerin Claudia Schmied (SPÖ) 160.000 ganztägige Betreuungsplätze an den Schulen für Sechs- bis 14-Jährige als Ausbauziel für 2015/16 vorgesehen. Tatsächlich geworden sind es rund 150.000 - und das trotz Verdoppelung der Fördermittel ab 2014. Damals wurden 200.000 Plätze bis 2019/20 als neuer Richtwert fixiert - tatsächlich stehen aktuell (2018/19) knapp 178.000 Plätze zur Verfügung.
 
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat nun wieder eine andere Messlatte definiert: Bis 2022 soll für 40 Prozent der Pflichtschüler (v.a. Volksschulen, Neue Mittelschulen) Tagesbetreuung angeboten werden, das entspricht knapp 230.000 Plätzen. Anders als früher werden die bereits gut ausgebauten AHS-Unterstufen aber nicht mehr eingerechnet. Bei der Erreichung des Zielwerts sollen dafür die rund 57.500 Plätze an Horten in unmittelbarer Schulnähe berücksichtigt werden - wenn sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30 Prozent (bzw. von 132.500 auf 172.500 Plätze) steigen.
 
Der vergleichsweise schleppende Ausbau der vergangenen Jahre führte dazu, dass die in einer 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern fixierten Gelder nie zur Gänze investiert wurden. Schon in den ersten beiden Schuljahren nach Start des Ausbauprogramms (2011/12 und 2012/13) wurden 50 Mio. Euro von den Ländern nicht abgeholt. Für 2014 - das erste Jahr, in dem die verdoppelte Summe von 160 Mio. Euro vorgesehen war - wurden deshalb die Förderungen entsprechend verringert und die nicht abgerufenen 50 Mio. Euro 2018 wieder an die ursprünglich vereinbarte Summe angehängt.
 
Auch in den Folgejahren blieb laut Bildungsministerium stets Geld im Fördertopf zurück - insgesamt mehr als 100 Mio. Euro aus der 15-a-Vereinbarung. Das wird auch als Grund dafür genannt, dass noch keine Mittel aus der "Bankenmilliarde" geflossen sind, obwohl schon für 2017 die erste Tranche angekündigt war.
 
Vorgesehen ist das Geld aus der 15-a-Vereinbarung als Anschubfinanzierung für Infrastruktur (Küchen, Speisesäle, Aufenthaltsräume, Spielplätze oder Außenanlagen) und als befristeter Beitrag zu den Personalkosten im Freizeitbereich, die bei Pflichtschulen grundsätzlich die Gemeinden tragen.
 
In den Jahren 2020 bis 2022 soll dann erstmals Geld aus der "Bankenmilliarde" fließen. Die Mittelvergabe wird an neue Qualitätskriterien geknüpft: Betreuung muss in der Schulzeit jedenfalls bis 16, bei Bedarf bis 18 Uhr sichergestellt sein. In Ferienzeiten muss es ein Angebot mindestens von acht bis 16 Uhr geben. In der Lernzeit soll nur Personal mit Lehramtsausbildung oder Befähigungsprüfung eingesetzt werden, auch in Horten. Eine Gruppe darf maximal 25 Kinder umfassen.
 
Ganztagesschule: 250 Mio. Förderung bis 2022
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