Beschluss

Gericht öffnet Grasser-Konten

Teilen

Alle österreichischen Banken müssen ihre Grasser-Konten bekannt geben.

Knalleffekt nur fünf Tage nach dem zweiten Verhör Karl-Heinz Grassers zu seiner Rolle bei den Privatisierungen der Republik: Wie jetzt bekannt wurde, ordnete das Gericht bereits am 28. Juli die Offenlegung aller Konten des ehemaligen Finanzministers an.

Die „Anordnung der Auskunftserteilung zu Bankkonten und Bankgeschäften“ richtet sich an alle Fachverbände der Kreditinstitute und damit an alle österreichischen Banken, wie profil online am Montag berichtet.

Alle Banken müssen prüfen, ob Grasser dort Konto hat
In der Anordnung heißt es: „Bekannt zu geben ist, ob Grasser im Zeitraum von Anfang 2001 bis laufend eine Geschäftsverbindung unterhält/ unterhielt oder eine Geschäftsverbindung – etwa via eine Zeichnungsberechtigung – kontrolliert(e) oder eine Vollmacht zur Verfügung über eine Geschäftsführung besitzt/besaß.“ Das bedeutet: Alle heimischen Geldinstitute müssen ihre Kontenlisten ab Anfang 2001 durchforsten und bekannt geben, ob eine Kontoverbindung Grassers besteht oder er auf einem Konto zeichnungsberechtigt war.

Verdacht auf „Verbrechen der Geschenkannahme“
Gegenstand der Untersuchungen seien allerdings nur die Bankverbindungen selbst, nicht jedoch deren Inhalte, also die Zahlungsein- und -ausgänge, wie KHG-Anwalt Manfred Ainedter betont.

Die Offenlegung der Konten erfolgte aufgrund eines „dringenden“ Tatverdachts bezüglich des „Verbrechens der Untreue“ in Zusammenhang mit dem „Verkauf der Bundeswohngesellschaften“. Außerdem äußere die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Grasser bei der „Änderung des Glücksspielgesetzes“ einen finanziellen „Vorteil angenommen“ hat und dadurch „das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte“ begangen hat, zitiert profil.

Kern der Untersuchung ist, ob Honorare und Provisionen für die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger allenfalls an KHG weiterflossen. Auch KHG-Intimus Ernst Plech soll profitiert haben, er weist das zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die geforderten Bankauskünfte seien jedenfalls „zur Aufklärung der bezeichneten Straftat erforderlich, weil einzig die vollständige Kenntnis aller Bankkonten, über die Mag. Karl-Heinz Grasser in Österreich verfügungsberechtigt ist, eine Bestätigung oder Entkräftung des Vorwurfes, er habe für bzw. durch die obgenannten Tathandlungen Geldzahlungen erhalten, ermöglicht“, so der Antrag. Grasser hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Anwalt: „Skandal, dass die Order an Öffentlichkeit kam“
Zähneknirschend bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber ÖSTERREICH die bis dato geheime Order: „Untersucht wird konkret, ob die Angaben, die Grasser bei seiner Einvernahme gemacht hatte, mit der Realität übereinstimmen“, erklärt Sprecherin Michaela Schnell. Die Anordnung hätte ermittlungstaktisch zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht an die Öffentlichkeit gehen sollen, so Schnell. Nicht einmal Grasser und sein Anwalt wussten Bescheid.

„Wir haben immer gesagt, dass wir alle Konten freiwillig offenlegen würden“, meint Ainedter zu ÖSTERREICH. „Uns schreckt das also nicht.“ Dass die Order an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sei ein „Skandal“

Woher hat KHG seine Millionen?
Bei den zwei Einvernahmen Karl-Heinz Grassers durch Staatsanwälte und Ermittler war eine der Kernfragen, ob Grasser bei Privatisierungen bzw. Honorarzahlungen an sein Freundesnetz mitkassierte, was er selbst entschieden zurückweist. Fakt ist, dass Konto­bewegungen Verdachtsmomente nahelegen. Insbesondere interessant sind Konten im Ausland (Liechtenstein, Karibik), die eine Verbindung zu Grasser vermuten lassen. Und Fakt ist auch, dass KHG seit 2005 rund 10 Mio. Euro für sein Privatleben, seine diversen Wohnsitze und Investments ausgegeben hat. Als Finanz­minister verdiente Grasser aber offiziell „nur“ 200.000 Euro im Jahr. Woher kamen also die Millionen für Privates – zum Beispiel:

  • 1,5 Mio. für Wörthersee-Villa: Die Renovierung eines Hauses am Wörthersee, das Karl-Heinz Grasser geerbt hat, soll rund 1,5 Millionen Euro gekostet haben.
  • 4 Mio. für Wien-Penthouse: Die Justiz unterstellt dem Ex-Finanzminister außerdem, in den Ausbau und die Einrichtung seiner schicken Penthouse-Wohnung an der Wiener Ringstraße rund vier Millionen Euro investiert zu haben.
  • 2 Mio. für Kitz-Bauernhaus: Für die Renovierung und Miete des Grasserschen Wochenendsitzes in Kitzbühel sollen über zwei Millionen Euro draufgegangen sein.

Grasser selbst macht geltend, dass es sich teils um Geld aus dem Vermögen seiner Frau Fiona handelt, teils um Erträge aus seinen privaten Investments. Spielraum für Fragen bleibt jedoch genug – so scheint’s – auch nach den Einvernahmen noch.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.