Kinder als Opfer: Keine Einigung gab es zwischen SPÖ und ÖVP beim Gewaltschutzpaket, welches vor allem zum Schutz von Kindern beigetragen hätte.
Justizministerin Maria Berger (S) macht den früheren Regierungspartner verantwortlich: Die ÖVP, konkret Familienministerin Andrea Kdolsky, habe die "umfassenden Bemühungen um eine Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gewalt und insbesondere vor Sexualstraftaten" an der Frage einer Anzeigepflicht der Jugendwohlfahrtsbehörde scheitern lassen, teilte sie Montagabend mit.
"Blockadepolitik der ÖVP"
"Damit wird die
Blockadepolitik der ÖVP selbst zum Schaden der Kinder, die Opfer von Gewalt
werden, fortgesetzt", kritisierte Berger. Für die Justizministerin - die in
der Vorwoche eine abgeschwächte Variante der Anzeigepflicht bei
Kindesmissbrauch und -misshandlung vorgelegt hatte - kam die Blockade der
ÖVP "überraschend". Aus ihrer Sicht wurden mit der nach der Begutachtung
überarbeiteten Version für das Zweite Gewaltschutzgesetz die Bedenken des
Familienministeriums und mancher Experten berücksichtigt.
"Dennoch war Ministerin Kdolsky nicht bereit, dem Gesetzespaket zuzustimmen, offenbar auch mit Rücksicht auf die schlechte personelle Ausstattung der Jugendämter und die mangelnde Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen", bedauerte Berger. Gerade den Jugendämtern müsste an einer wirksamen Bekämpfung von Gewalt an Kindern gelegen sein - aber "offensichtlich will man aus dem Fall Luca und vielen ähnlichen Fällen nichts lernen".
Kdolsky sieht Schuld bei SPÖ
Familienministerin Andrea
Kdolsky sieht die Schuld für das Scheitern des Gewaltschutzpakets bei der
SPÖ. Diese und das Justizministerium hätten "entgegen allen Stimmen von
Experten auf einer Anzeigepflicht beharrt" und damit ein Scheitern der
Verhandlungen provoziert.
"Viel Arbeit umsonst"
Damit sei "sehr viel Arbeit
umsonst" gewesen und ein umfassendes Maßnahmenbündel gescheitert. Das
Gewaltschutzpaket hätte höhere Strafen bei lang dauernden Gewaltbeziehungen,
schärfere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter (gerichtliche Aufsicht, längere
Probezeiten und Tilgungsfristen sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote), eine
Sexualstraftäterdatei, bessere Rechte und eine ausgeweitete
Prozessbegleitung für Opfer sowie den Ausbau der einstweiligen Verfügungen
des Zivilgerichts gegen Gewalt gebracht.