Wenn Urteil hält:

Graf Ali droht mindestens 1 Jahr Gefängnis

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Der Richter bestätigte am Montag: Mensdorff erbrachte für 1,1 Mio. Euro keine Leistung.

Mehr als zehn Jahre danach holt „Graf Ali“ sein zwielichtiger Millionen-Deal mit der Telekom Austria wieder ein. Am Montag wurde Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly von Richter Michael Tolstiuk wegen Untreue zu drei Jahren Haft verdonnert. Zusätzlich muss er 1,1 Millionen Euro plus Zinsen an die Telekom zurückzahlen. Denn, so der Richter: Er habe für das beachtliche Honorar keinerlei erkennbare Leistung erbracht.

Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings noch nicht. Mensdorff hat sich – ebenso wie der Staatsanwalt und der mitangeklagte Ex-Telekom-Boss Rudolf Fischer (er fasste ein Jahr Haft aus) – Bedenkzeit bis Ende der Woche erbeten.

Mensdorff-Pouilly: »Ich habe Besseres zu tun«

Bis Donnerstag müssen sich also alle Beteiligten entscheiden, ob sie den Schuldspruch annehmen oder dagegen Berufung einlegen. Auf ÖSTERREICH-Anfrage gibt sich Mensdorff-Pouilly jedenfalls gelassen: „Ich habe darüber noch gar nicht nachgedacht. Ich habe Besseres zu tun.“ Bereits am Vortag, wenige Minuten nach dem Urteil am Wiener Straflandesgericht, zeigte er sich in Sachen Berufung eher zögerlich. „Vielleicht lasse ich es auch“, so der Lobbyist.

Fußfessel ist nach einem Jahr Haft schon möglich

Sollten die drei Jahre halten, bedeutet das für Mensdorff jedenfalls, dass er bereits nach einem Jahr eine Fußfessel beantragen und wieder zu Hause schlafen kann. Den elektronisch überwachten Hausarrest darf man maximal ein Jahr in Anspruch nehmen. Allerdings muss man die Strafe „bei guter Führung“ nur zu zwei Dritteln absitzen, also zwei Jahre im Falle Graf Alis.

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