Kameras liefen auch in Pause mit

Grasser: Droht Prozess-Wiederholung?

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Vertrauliche Gespräche mit Anwälten und Journalisten wurden aufgezeichnet.

Wird dieser Prozess jemals enden? Am 138. Verhandlungstag der Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde enthüllt, dass im Gerichtssaal auch während der Pausen heimliche Film- und Tonaufnahmen gemacht wurden. Mit einem Fischauge wurde von hinten der gesamte Saal aufgenommen, sodass auch Gespräche von Journalisten in den hinteren Reihen mitgeschnitten wurden.

Diese Enthüllung könnte das Verfahren wieder in die Länge ziehen: Ermittelt wird seit 2009, der Prozess startete am 12. Dezember 2017. Hintergrund: Grassers Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter, die von insgesamt 169 Stunden rechtswidrigen Film- und Tonaufnahmen und einem „Lauschangriff“ sprachen, stellten Anträge auf Ausschluss der Richter und Löschung des Materials.

Diese wurden allesamt wieder abgewiesen.

Lauschangriff & Co vor Obersten Gerichtshof

Grasser-Anwalt Ainedter hält deshalb fest, dass „für den unwahrscheinlichen Fall einer Verurteilung un­seres Mandanten sich der Oberste Gerichtshof auch mit dieser Sache beschäftigen wird müssen“.

Schlimmstenfalls könnte der gesamte Prozess auf­gehoben und wiederholt werden müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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