Wird Richterin für nicht zuständig erklärt, beginnt Buwog-Prozess viel später.
Höchste Nervenanspannung heute rund um den Buwog-Prozess. Morgen Vormittag soll das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Aber erst heute Nachmittag, ganz knapp davor, entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH), ob Richterin Marion Hohenecker überhaupt zuständig ist. Sollte sie für nicht zuständig erklärt werden, müsste der Prozess zurück in die Warteschleife: Ein Richterwechsel würde viele Monate Verzögerung bedeuten.
Hintergrund ist ein anderes Verfahren Hoheneckers gegen den in der Causa Buwog ebenfalls angeklagten Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics. Wegen dieses Verfahrens hatte die Richterin auch den Grasser-Prozess bekommen. Beim OGH geht es nun darum, ob sie für Petrikovics noch zuständig ist. Falls nicht, könnte sie auch die Zuständigkeit für den Grasser-Prozess verlieren.
Vorwurf der Korruption bei Privatisierung der Buwog
Generalprobe
Vorerst läuft aber heute der Countdown zum Prozess-Start weiter. Am Vormittag gibt’s im Großen Schwurgerichtssaal ein Probesitzen plus Test der Technik mit Richterin Hohenecker und den Anwälten (siehe unten).
Es wird jedenfalls ein Prozess der Superlative. Die Anklage wirft den Beschuldigten (es gilt die Unschuldsvermutung) auf 825 Seiten u. a. Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) vor. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Grassers Verteidiger haben eine 617 Seiten dicke Gegenschrift eingebracht.
Befangenheitsantrag
Der Krimi um die Richterin hat indes eine weitere Seite: Erst am Donnerstag sind Grassers Verteidiger mit einem Befangenheitsantrag gegen Hohenecker wegen verhöhnender Tweets ihres Ehemannes gegen KHG abgeblitzt. Der Antrag werde bei Prozessbeginn am Dienstag neuerlich gestellt, kündigte Grasser im ÖSTERREICH-Interview an. Heute um 21 Uhr ist Grasser im oe24.TV-Studio bei Fellner! live und wird seine Sicht der Dinge erläutern.
Im ÖSTERREICH-Interview am Sonntag
Grasser zum Prozess: Das wird ab Dienstag die schwierigste Situation meines Lebens werden. Aber, so komisch es klingt: Wenn man, so wie ich, acht Jahre Hetzjagd hinter sich hat, dann wünscht man sich, dass das Verfahren endlich beginnt – und dass auch ich die faire Chance habe, all diese falsch in der Öffentlichkeit dargestellten Dinge richtigzustellen.
Über Vorverurteilung: Ich bin definitiv vorverurteilt. Ich glaube, es gibt niemand, der je so vorverurteilt wurde.
Über die Richterin: Wir werden Dienstag beim Start des Prozesses neuerlich einen Befangenheitsantrag stellen. Das bedeutet, dass das Verfahren ganz am Schluss noch einmal wiederholt werden muss, wenn der OGH dann feststellt, dass diese Befangenheit gegeben war.
Über seine Erwartung: Ich will ein faires, objektives Verfahren – und einen angesehenen, unangreifbaren Richter. Es geht ja um meine Existenz, um mein Leben.
Über seine Prozesskosten: Es wird in Summe bereits weit über eine Million sein.
Über seine Belastung: Ich bin in meiner wirtschaftlichen Tätigkeit durch diese Vorverurteilung vollkommen lahmgelegt, habe keinerlei Einnahmen mehr, gleichzeitig enorm hohe Kosten – und ich bin seit acht Jahren extremer physischer Belastung ausgesetzt. Das ist wirklich Folter.