Auf Antrag der Grünen

Anti-Korruptions- Volksbegehren kommt

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8.400 Unterstützungs- erklärungen nötig. Einleitung bis Ende 2014.

Das 2012 gestartete "Volksbegehren gegen Korruption" der Grünen soll dieses Jahr kommen. "Es wird heuer noch eine Eintragungswoche geben", sagte Peter Pilz zur APA. Bis Ende 2014 kann der Einleitungsantrag für das Volksbegehren, dessen Kernforderung die Verankerung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht ist, beim Innenministerium eingebracht werden.

Bisher hatte es vonseiten der Grünen geheißen, man wolle das Begehren bis Jahresende 2013 einbringen, sollten die Koalitionsfraktionen nicht einlenken. Dass die Partei das bisher nicht getan hat, erklärte Pilz damit, dass es wichtig gewesen sei, "das nicht mit der Nationalratswahl zu vermischen, weil die Leute zu Recht gesagt hätten, wir haben nicht für eine Partei, sondern für das Volksbegehren unterschrieben". Nun befinde man sich "sehr konkret in der Vorbereitung" - auch dazu, welche "neuen großen Korruptionsfälle in den Mittelpunkt" gestellt werden sollen.

Start bereits 2012
Das Volksbegehren startete bereits im November 2012, für die Einleitung bis Ende 2014 zählen aber nur die ab Jänner 2013 gesammelten Unterstützungserklärungen. "Da haben wir genug", so Pilz. Zur Einleitung eines Volksbegehrens sind rund 8.400 Unterstützungserklärungen nötig.

Die beiden jüngsten Volksbegehren "Demokratie jetzt!" und "gegen Kirchenprivilegien" scheiterten klar an der Hürde von 100.000 Unterschriften für die Behandlung im Nationalrat. Das Bildungsvolksbegehren aus dem Jahr 2011 war zwar mit knapp 400.000 Unterschriften erfolgreich, führte aber zu keinem Gesetzesbeschluss.
 

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