NS-Flüchtlinge und Nachkommen sollen ein Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Dies fordern die Grünen. Ein Entwurf ist eingebracht.
Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes fordern die Grünen: NS-Flüchtlinge und deren Nachkommen sollen das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf haben die Grüne Vizechefin Eva Glawischnig, Justizsprecher Albert Steinhauser (G) und Rechtsanwalt Heinrich Vana auf einer Pressekonferenz am Freitag präsentiert.
Verleust der Heimat durch Flucht
Viele Menschen, die zwischen
1938 und 1945 vertrieben worden sind, hätten zum eigenen Schutz nach ihrer
Flucht die Staatsbürgerschaft anderer Länder angenommen. Dadurch hätten sie
die eigene verloren, erläuterte die Grüne Vizechefin. Bis dato sei dieser
Verlust als gegeben angesehen worden. Betroffene müssen die
Staatsbürgerschaft neu erwerben, was die Grünen unangemessen finden. Zwar
sei seit 1993 eine leichte Verbesserung eingetreten, wonach für den
Neuerwerb kein Wohnsitz in Österreich mehr notwendig ist. Der Partei ist das
aber zu wenig.
Laut ihrer Gesetzesvorlage soll NS-Verfolgten eine Stellung eingeräumt werden, als hätten sie ihre Staatsbürgerschaft nie verloren. Dementsprechend sollen auch deren Kinder gemäß dem Gesetz der Abstammung das Recht auf Staatsbürgerschaft bekommen. Weiters sieht der Entwurf vor, dass jene Staatsbürgerschaft, die die Betroffenen in der Zwischenzeit angenommen haben, aufrechterhalten werden kann.
120.000 Menschen seien in der NS-Zeit aus Österreich geflüchtet, erläuterte Glawischnig. Für sie und ihre Kinder solle die Gesetzesinitiative ein Angebot sein, so die Dritte Nationalratspräsidentin. Wie viele Menschen tatsächlich anspruchsberechtigt wären, sei allerdings "ganz schwer abzuschätzen". Laut Rechtsanwalt Vana würden diese hauptsächlich in den Vereinigten Staaten und Südamerika leben, meinte er.
Bislang keine Reaktionen der Koalition
Den Gesetzesentwurf
haben die Grünen am Ende der gestrigen Nationalratssitzung eingebracht.
Signale bezüglich des Inhalts seitens anderer Parteien habe man noch keine
bekommen, sagte die Grüne Vizechefin. Enttäuscht ist man bei den Grünen
jedenfalls über die erste Lesung ihres Gesetzesantrags zur Sanierung
jüdischer Friedhöfe. Dieser habe bis jetzt nur die Unterstützung des BZÖ
gefunden, bedauerte sie. Ein Jahr Gedenken durch die Bundesregierung ohne
sichtbare Wirkung bezeichnete sie als "peinlich".