Amtsgeheimnis

Grüne fürchten um Anfragerecht

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Die Reform könnte das Fragerecht an die Regierung einschränken.

Die Grünen befürchten, dass die rot-schwarzen Pläne zur Reform des Amtsgeheimnisses das Fragerecht der Abgeordneten an die Regierung beschneiden könnten. Justizsprecher Albert Steinhauser fordert im Gespräch mit der APA daher eine Verfassungsregelung, die den Abgeordneten die umfassende Beantwortung aller Anfragen sichert. Über eine "Antwortverweigerung" soll das Verfassungsgericht entscheiden.

Die Regierung hat die geplante Reform des Amtsgeheimnisses Anfang Dezember beschlossen. Demnach sollen die Behörden den Bürgern ab 2016 alle Informationen bekannt geben, die nicht konkreten Geheimhaltungsgründen unterliegen. Geheimhaltungsgründe wären etwa zwingende außen- und integrationspolitische Gründe, nationale Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe oder finanzielle Interessen einer Gebietskörperschaft. Die Grünen stoßen sich nun daran, dass diese Geheimhaltungsgründe auch beim parlamentarischen Fragerecht (im Verfassungs-Artikel 52) "zu beachten" sein sollen.

Solange die Geschäftsordnung des Nationalrats keine speziellen Vorkehrungen zum Umgang mit vertraulichen Daten in Anfragebeantwortungen vorsieht, wäre das Anfragerecht damit "massiv eingeschränkt", warnt Steinhauser. Und auch mit Vorliegen einer solchen Regelung befürchtet der Grüne Vizeklubchef, "dass die Ministerien beginnen, sich in heiklen Fällen hinter diesen Ausnahmetatbeständen zu verstecken" und Anfragen nur noch vertraulich beantworten. Damit wäre für Steinhauser die öffentliche Debatte über Anfragen und somit auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments gefährdet.

Die Grünen fordern bei den anstehenden Verhandlungen über die Reform daher eine andere Lösung. "Eine Einschränkung des Anfragerechts ist inakzeptabel", so Steinhauser: "Da werden wir darauf bestehen, dass dieser Punkt komplett rauskommt." Er will stattdessen in der Verfassung fixieren, dass Abgeordneten alle Fragen zu beantworten und sämtliche Infos zu geben sind. Der nötige Schutz von Rechten Dritter sollte dann vom Parlament selbst via Geschäftsordnungs-Novelle sichergestellt werden. "Wann dieser Schutz greift, hat aber das Parlament und nicht die Regierung im Einzelfall festzulegen", deponiert Steinhauser. Orientieren will er sich dabei an den Regeln für U-Ausschüsse.

Verfassungssprecherin Daniela Musiol plädiert außerdem dafür, im Fall einer "Antwortverweigerung" durch die Regierung eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen. Die Opposition beschwert sich schon jetzt immer wieder, dass die Regierung Anfragen nicht oder nur ungenügend beantworte. Ein Schiedsverfahren für derartige Streitfragen ist derzeit aber nicht vorgesehen.

Für die Reform des Amtsgeheimnisses braucht die Koalition eine Zweidrittelmehrheit und ist somit auf die Zustimmung von FPÖ oder Grünen angewiesen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats befasst sich noch im Jänner mit der Materie - danach beginnen die Parteienverhandlungen.
 

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