BZÖ-Chef Westenthaler wirft Justizministerin Berger politische Verfolgung vor - sie weist die Vorwürfe scharf zurück.
Justizministerin Maria Berger hat die Vorwürfe des BZÖ im Zusammenhang mit der Beantragung der Immunitäts-Aufhebung von BZÖ-Chef Peter Westenthaler scharf zurückgewiesen. Sie könne ausschließen, dass es aus dem Ministerium eine Beeinflussung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft gebe, sagte sie im ORF am Mittwochabend.
Politische Verfolgung
Westenthaler hatte dem Justizministerium
"Vorverurteilungen" attestiert und vermutet, "dass hier ein Politikum
offenbar unter Regie des roten Justizministeriums hoch gezogen wird."
Immerhin würde Berger wegen ihres Haftentlastungspakets in seiner
Schusslinie stehen. Nun versuche man offenbar, sich eines
Oppositionspolitikers zu entledigen.
Mögliche Klage
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen
den Orangen Frontmann wegen des Verdachts auf Falschaussage und wird daher
beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragen. Hintergrund ist
die Prügelaffäre. Am Abend der letzten Nationalratswahlen am 1. Oktober 2006
war es bei einer BZÖ-Wahlfeier in einem Wiener Lokal zu Handgreiflichkeiten
gekommen. Westenthalers Bodyguard hat den Pressesprecher der damals vom BZÖ
bereits abtrünnigen Justziminister Karin Gastinger eher unsanft aus dem
Lokal entfernt.
Bodyguard wurde verurteilt
Im Strafprozess im März ist der
Leibwächter rechtskräftig verurteilt worden - wegen Nötigung und
Körperverletzung hat er vier Monate bedingte Haft ausgefasst. Der
Bündnis-Chef hat in dem Prozess aber unter Wahrheitspflicht dem Gericht
versichert, nichts von einer Attacke seines Leibwächters mitbekommen,
sondern einen "sehr, sehr fröhlichen Abend" verbracht zu
haben.
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Der zuständige Staatsanwalt Karl Schober kündigte daraufhin Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage an: "Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören.", so Schober im März.
Letzter Rettungsanker
Wenn der Nationalrat wie erwartet der
Aufhebung der Immunität zustimmt, wird Westenthaler noch einmal
einvernommen, genauso wie einige Zeugen des famosen Abends. Diese Anhörung
ist die letzte Chance des Orangen zurückzurudern. Danach fällt die
Entscheidung über einen allfälligen Strafantrag.
Bis zu 3 Jahre Haft möglich
Sollte es zu einem Prozess
kommen und Westenthaler schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu drei
Jahre Haft. Der BZÖ-Obmann gab sich zuletzt zuversichtlich, unbeschadet aus
dem Verfahren hervorzugehen: "Da kommt nichts heraus!"
Ex-Nationalratsabgeordnete Helene Partik-Pable hat unterdessen auch wissen lassen, dass "absolut nichts dahinter ist". Die frühere Richterin ist nach Durchsicht des Protokolls davon überzeugt, dass es sich um keine falsche Zeugenaussage handelt. Vielmehr werde seit Wochen versucht, mit "Falschinformationen politische Stimmung gegen Peter Westenthaler zu machen", so Partik-Pable.