Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider wird die von der Großen Koalition geplante gesetzliche Regelung in der Ortstafelfrage boykottieren.
Im Interview mit der Tageszeitung ÖSTERREICH sagt Haider: „Wir sind in der Ortstafelfrage noch sehr weit von einer Lösung entfernt. Die vorgeschlagene Lösung mit einer Öffnungsklausel gibt es mit mir nicht.“
Auf die Frage, was er tun werde, wenn ein Gesetz ohne seine Zustimmung beschlossen würde sagt der Kärntner Landeshauptmann: „Ein beschlossenes Gesetz ist umzusetzen - die Frage ist aber, wie und in welchem Tempo. Uns kann niemand zwingen eine Ortstafel aufzustellen. Dann wird es keine Ortstafeln geben oder alte – wie auch immer.“
Schüssel: Verfassungsregelung
Für Schüssel ist der nächste
Schritt zur Lösung der Ortstafelfrage eine Verfassungsregelung, wie sie
schon im Sommer 2006 geplant war, damals aber am Widerstand der SPÖ und
zweier Slowenen-Organisationen scheiterte. Danach könne die damals ebenfalls
geplante Verordnung zur Errichtung von 141 Ortstafeln inklusive "Öffnungsklausel"
umgesetzt werden.
Zuvor hatte die neue Justizministerin Maria Berger ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) in den Raum gestellt. Dies hatte Klub-Obmann Wolfgang Schüssel abgelehnt und für juristisch unmöglich erklärt.
Experten widersprechen
Völkerrechts- und Verfassungsexperten
widersprechen im Zusammenhang mit der Ortstafel-Frage einmal mehr dem
Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B). Er hatte behauptet, die
Ortstafel-Urteile des Verfassungsgerichtshofes würden der
Menschenrechtskonvention bzw. dem "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten" widersprechen. Dies kann allerdings weder der Grazer
Völkerrechtler Wolfgang Benedek noch der Wiener Verfassungsjurist Theo
Öhlinger nachvollziehen.