Die Entscheidung über Befragung in Kärnten liegt bei der Landeswahlbehörde. Die Verfassungsabteilung erhebt schwere Bedenken gegen EU-Vertrag.
Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) hat die erste Hürde im Kampf gegen den EU-Reformvertrag geschafft. Man habe die zur Einleitung einer Volksbefragung in Kärnten erforderlichen 15.000 Unterschriften gesammelt, gab er am Sonntag bekannt. Gleichzeitig präsentierte er die Stellungnahme der Landesverfassungsabteilung zum Vertragswerk, die eine Reihe schwerwiegender Kritikpunkte enthält. So sei mit dem Vertrag eine "Gesamtänderung der Bundesverfassung" verbunden, was laut Haider eine Volksabstimmung zwingend vorschreibe.
Unterschriftenaktion seit November
Die vom BZÖ Mitte November
gestartete Unterschriftenaktion war mit einer viel diskutierten Kampagne
einhergegangen. Haiders Sprecher und geschäftsführender Landesparteichef
Stefan Petzner hatte landesweit Plakate affichiert, auf welchen sich die
drei Kärntner Wappenlöwen auf die EU-Fahne stürzen. Der Slogan lautete: "Wir
Patrioten gegen die EU-Chaoten". Jetzt habe man die 15.000
Unterschriften beisammen, doch die Kampagne gehe weiter, da man ganz sicher
sein wolle, sagte Haider: "Besser mehr Unterschriften als einige zu
wenig."
Ist Kärnten überhaupt für EU-Verfassung zuständig?
Ob
es wirklich zu einer Volksbefragung kommt, ist allerdings noch offen. Die
Landeswahlbehörde muss nämlich entscheiden, ob es sich beim EU-Vertrag um
eine Causa handelt, die in den Wirkungsbereich beziehungsweise die
Zuständigkeit des Landes Kärnten fällt. "Nur dann ist
die Wahlbehörde berufen, durch die Landesregierung eine Volksbefragung
anordnen zu lassen", erklärte der Leiter der Abteilung Wahlen und
Staatsbürgerschaft, Herbert Hauptmann.
Hauptmann obliegt auch die Prüfung, ob es sich tatsächlich um 15.000 korrekt eingebrachte Unterschriften handelt, die vom BZÖ in den vergangenen Wochen gesammelt wurden. Dies werde einige Tage in Anspruch nehmen, danach werde er unverzüglich die Landeswahlbehörde einberufen. Diese werde die Unterschriften nochmals prüfen und sich danach mit der Causa an sich befassen. Wie lange dieses Procedere dann dauert, kann laut Hauptmann nicht vorhergesagt werden: "Das hängt davon ab, wie es politisch gespielt wird, ob man sofort abstimmt oder noch Gutachten einholt."
Landeswahlbehörde entschied schon bei Ortstafeln gegen Haider
Die
Landeswahlbehörde besteht aus je vier BZÖ- und SPÖ-Vertretern, einem
ÖVP-Mitglied, drei Berufsrichtern und - in Vertretung des Landeshauptmanns -
Landesamtsdirektor Reinhard Sladko als Vorsitzendem. Letzterer stimmt nur
mit, falls es einen Gleichstand - also sechs gegen sechs - geben sollte. Das
Gremium hatte schon einmal gegen Haider entschieden, als er im Jahre 2006 in
der Ortstafelfrage die Kärntner Bevölkerung befragen wollte. Damals war die
Mehrheit der Mitglieder der Ansicht gewesen, dass eine Befragung auf
Landesebene zu diesem Thema nicht zulässig sei.
Der Landeshauptmann ist aber zuversichtlich, dass die Wahlbehörde diesmal in seinem Sinn entscheiden wird. Er macht geltend, dass durch den Vertrag von Lissabon wesentliche Mitspracherechte der Bundesländer verloren gingen, etwa in der Nachbarschafts-, Katastrophen- und Migrationspolitik. Der EU-Vertrag falle daher sehr wohl auch in den Zuständigkeitsbereich der Länder, weshalb die jeweilige Bevölkerung eingebunden werden könne.
"Bundesregierung hat Bevölkerung nicht die Wahrheit gesagt"
"Der
Vorrang des EU-Rechtes vor dem nationalen Recht stellt alles auf den Kopf,
aber die Bundesregierung hat der Bevölkerung bisher nicht die Wahrheit gesagt",
sagte Haider. Und weiter: "Das Volk in Kärnten wird jedenfalls
mitentscheiden." Ob das wirklich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten,
zumal SPÖ und ÖVP schon in der Landesregierung gegen eine Befragung gestimmt
haben.