Neues Gesetzespaket

Hass im Netz: Strafen bis 10 Millionen Euro

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Regierung hat im Ministerrat Gesetz zum Schutz von Nutzern im Netz beschlossen.

Wien. Die Regierung hat im Ministerrat die Regierungsvorlage zum Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. Die Eckpunkte im Überblick.

  • Onlinerichter. Erleichtert werden Unterlassungsklagen gegen Hasspostings – Einreichungen sind zukünftig online auf der Website des Justizministeriums möglich.
  • Löschungen. Löschungen müssen binnen 24 Stunden erfolgen. Umgekehrt soll es ein Beschwerde­verfahren für die von Löschung oder Sperren betroffenen User geben.
  • Strafmaß. Betroffene Nutzer können sich an die Medienbehörde wenden. Diese kann bei Verstößen Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Euro für Facebook & Co. verhängen.
  • Ausnahmen. Das Gesetz gilt für in- und ausländische kommerzielle Kommunikationsplattformen mit mehr als 100.000 Nutzern oder einem Umsatz von über 500.000 Euro.
  • Upskirting. Neu ist die Strafbestimmung gegen unbefugte Aufnahmen des Intimbereichs – Strafmaß bis zu 6 Monate Haft.
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