Klage war bereits in Vorinstanzen abgewiesen worden.
Wien. Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ist nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Zuvor hatten bereits das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als erste Instanz und das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht die Klage abgewiesen. FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer brachte die Causa schließlich vor den OGH.
Wie aber der OGH in seiner nun veröffentlichten Entscheidung (http://go.apa.at/764zqgjq) begründet, sei durch die Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes und Art 60 B-VG (Wahl des Bundespräsidenten) kein "gesetzlich intendierter Schutz von Spendern" erkennbar. Die Bestimmungen zielten vielmehr darauf ab, den Wählerwillen zu schützen sowie die "Umsetzung der Wahlgrundsätze der freien und geheimen Wahl" sicherzustellen. Ein Schutz politischer Parteien oder anderer Spender sei daraus aber nicht abzuleiten. Zudem komme politischen Parteien im Zusammenhang mit der Finanzierung von Werbemaßnahmen bei einer Bundespräsidentenwahl keine andere Stellung zu als sonstigen Unterstützern und Spendern.
3,4 Mio. Euro Schadenersatz gefordert
Auch das Oberlandesgericht Wien hatte die Abweisung der FPÖ-Klage unter anderem damit begründet, dass die rechtlichen Vorschriften für die Bundespräsidentenwahl nicht dazu dienen, die Parteien vor unnötigen Ausgaben zu schützen. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien hatten von der Republik 3,4 Mio. Euro Schadenersatz gefordert. Nach Ansicht der Freiheitlichen war für die Aufhebung und die Verschiebung jeweils schuldhaftes Fehlverhalten von Bundesorganen bei Durchführung bzw. Vorbereitung der Wahlgänge die Ursache gewesen.