Quote niedriger

Insolvenzordnung neu kommt per 1.1. 2010

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Das Ziel der Änderung ist es, Unternehmen zu erhalten statt zu liquidieren.

Die aktuelle Wirtschaftskrise und die drohende Insolvenzwelle erhöhen den Druck: Die geplante "Insolvenzordnung neu" soll per 1.1.2010 in Kraft treten. In spätestens eineinhalb Wochen will ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den geplanten Entwurf für ein novelliertes Insolvenzrecht in Begutachtung schicken. Dabei soll die Ausgleichsquote von derzeit 40 auf 30 Prozent gesenkt werden.

Kernpunkt des neuen Verfahrens ist weiters die "Eigenverwaltung" durch den Geschäftsführer, der damit die Leitung des Unternehmens nicht an den Masseverwalter abgeben muss. Die Reform des Privatkonkurses (Schuldenregulierungsverfahren) wurde von der Prioritätenliste genommen.

Quote niedriger
Im Detail sollen sich künftig überschuldete Unternehmen durch ein kontrolliertes Sanierungsverfahren entschulden können. Dabei ist angedacht, die Ausgleichsquote von 40 auf 30 Prozent zu senken. Beim Zwangsausgleich, der dann Sanierungsplan heißen wird, soll hingegen die Quote von derzeit 20 Prozent nicht verändert werden. Weiters sollen künftig Ausgleichs- und Konkursordnung unter dem Dach einer gemeinsamen "Insolvenzordnung" zusammengefasst werden.

Firmen erhalten
Wichtigstes Ziel der Reform ist es, Unternehmen zu retten und nicht zu ruinieren. Viele Unternehmen sind bis jetzt nicht in der Lage, die gesetzliche Mindestquote in einem Ausgleichsverfahren von 40 Prozent zu bezahlen. In den meisten Fällen mussten diese Unternehmen liquidiert werden. Durch die geplante Regelung könnten einerseits mehr Unternehmen saniert werden und andererseits bekämen die Gläubiger um 10 Prozent mehr als bei einem Zwangsausgleich.

Im 1. Halbjahr 2009 gab es in Österreich nur 40 Ausgleiche, dafür aber 6.477 Konkurse bzw. 2.225 mangels Masse abgewiesene Konkursanträge (d.h. es war kein Vermögen mehr vorhanden).

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