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Nach Wirbel um Wohnsitz

Jetzt fix: Strache darf für Wien-Wahl kandidieren

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Wie ÖSTERREICH erfuhr, entschied die Bezirkswahlbehörde zu Straches Gunsten.

Wien. Er darf also doch antreten. Wie ÖSTERREICH erfuhr, entschied die Bezirkswahlbehörde in Wien Landstraße am späten Montagabend, dass Heinz-Christian Strache nicht vom Wahlzettel für die Wien-Wahl gestrichen wird. Das hatte ja die Kleinpartei „Wandel“ in einer Sachverhaltsdarstellung gefordert. Demzufolge würde der Ex-FPÖ-Vizekanzler gar nicht im 3. Bezirk in Wien, sondern im niederösterreichischen Klosterneuburg wohnen.

Die Bezirkswahlbehörde sah das anders: Mit 6 zu 3 Stimmen – die drei Gegenstimmen kamen von FPÖ-Vertretern – wurde entschieden, dass Strache ein „Echter Wiener“ sei und mit seiner neuen Partei, dem „Team HC Strache“ bei der Wahl antreten dürfe.

Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht, die Causa unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Strache wird über das Ergebnis schriftlich informiert. Bleibt er im Verzeichnis, kann er am Urnengang am 11. Oktober teilnehmen.

Die FPÖ hat für den Fall, dass ihr Ex-Parteichef ins Rennen gehen darf, bereits eine Wahlanfechtung angekündigt. Allerdings: Sie weiß ganz genau, dass Strache seit 2013 in Klosterneuburg wohnt. Seit damals zahlte die FPÖ auch den „Mietzuschuss“ für sein Domizil in NÖ. Gemeldet war er damals schon in der Wohnung seiner Mutter in 1030 Wien. Die Blauen dürften also in Argumentationsnot geraten.

Höbart: "Wiener Original wurde bestätigt"

Laut rechtliche Prüfung und Entscheidung der Bezirks-Wahlbehörde sei Strache ein Wiener, so der Politiker des Team HC in einer Aussendung. "Das Wiener Original wurde einmal mehr bestätigt, ein echter Wiener geht eben nicht unter", schreibt Höbart weiter. 

Die "Vendetta der FPÖ-Nachfolger von HC Strache und gewisser Beiwagerl" sei nicht nur bei den Unterstützungserklärungen für Wien, welche das Team HC in kürzester Zeit beisammen hatte, sondern auch im Rahmen der "peinlichen, hasserfüllten Anzeigen, Behördeneingaben und verbalen Absonderungen der FPÖ-Nachfolger und ihren Silberstein-Beiwagerl in den Personen von Grosz/Westenthaler" fulminant gescheitert, sagt Höbart.

Weiteres Verfahren um Wohnsitz

In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der "Wandel" hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.
 
Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.
 
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