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BVT-Ausschuss

Kickl kicks back: Es gab keinen Antrag auf Sicherheitsprüfung

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Innenminister sieht Parlament als verantwortlich an.

In dem Streit um einen mutmaßlich rechtsextremen Sicherheitsmann im BVT-U-Ausschuss des Parlaments hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) den Ball an das Parlament zurückgeschossen. Die Sicherheitsüberprüfung des Security-Mitarbeiters habe deswegen nicht stattgefunden, weil kein Antrag gestellt wurde, antwortete Kickl auf eine entsprechende Frage der APA am Montag vor Medien in Wien.
 

Antrag sei vonnöten gewesen laut Kickl

 
Hätte das Parlament einen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung gestellt, wäre das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) "dem natürlich nachgekommen". Voraussetzung dafür wäre allerdings ein entsprechender Antrag gewesen. Der Minister verwies auch darauf, dass die stattgefundene Zuverlässigkeitsüberprüfung des Mannes etwas anderes war als eine Sicherheitsüberprüfung.
 

Seitenhieb gegen Grundböck

 
Das Parlament argumentiere nun nach Darstellung des Ministers so, als ob beide Überprüfungen "das Gleiche" wären - "es ist nicht das Gleiche". Kickl kritisierte dabei auch persönlich - wenn auch ohne Namensnennung - Karl-Heinz Grundböck, den Kommunikationschef des Parlaments und früheren langjährigen Pressesprecher des Innenministeriums: "Das wundert mich deshalb ein wenig mehr, weil maßgebliche Handelnde im Parlamentspräsidium jahrelang im Innenministerium tätig gewesen sind und eigentlich sehr wohl wissen müssten, was der Unterschied zwischen einer Zuverlässigkeitsprüfung auf der einen Seite und einer Sicherheitsprüfung nach hohen Standards ist."
 

Keine privaten Securities mehr

 
Im BVT-U-Ausschuss des Parlaments war ein offenbar rechtsextremer Mitarbeiter einer privaten Security-Firma tätig gewesen, der Kontakte zum Neonazi Gottfried Küssel pflegte. Durchgeführt wurde bei dem Mann im Vorfeld keine Sicherheitsüberprüfung durch den BVT, sondern lediglich eine "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Gewerbeordnung". Basis dafür ist unter anderem das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (EKIS), wo Informationen über gerichtliche Verurteilungen oder Fahndungen zusammenlaufen. Der Fall hatte am Wochenende unter den Parlamentsfraktionen viel Empörung hervorgerufen. In Zukunft sollen im BVT-Ausschuss keine privaten Securities mehr zum Einsatz kommen.
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