"Familienzeit"

Kindergeldreform in Begutachtung

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Die "Familienzeit" soll nun mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro kommen.

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hat am Dienstag die Reform des Kinderbetreuungsgeldes in Begutachtung geschickt. Neu kommt etwa nun die "Familienzeit" mit 700 Euro pauschal – von der SPÖ lange als Papa-Monat gefordert. Gelten sollen die Neuerungen für Geburten ab 1. Jänner 2017, mit dem Beschluss im Parlament wird vor dem Sommer gerechnet.

Größere Flexibilität
Ziel des neuen Kinderbetreuungsgeld-Kontos ist eine größere Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und eine höhere Väterbeteiligung. Die bisher verfügbaren vier pauschalen Varianten verschmelzen dabei in ein Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 365 und 851 Tage (rund zwölf bis 28 Monate) für einen Elternteil bzw. zwischen 456 und 1.063 Tagen (15,5 bis 35 Monate) für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer gibt es innerhalb einer vergleichbaren Gruppe die gleiche Gesamtsumme von maximal 16.449 Euro (inkl. Partnerschaftsbonus). Der reservierte Teil für den zweiten Elternteil, meist sind es die Väter, wird von 16 auf 20 Prozent angehoben.

Papa-/Baby-Monat als "Familienzeit"
Neu ist auch die Wechselmöglichkeit, denn die gewählte Dauer kann einmal bis 91 Tage vor Ablauf des ursprünglich beantragten Anspruchs verändert werden. Wenn beide Elternteile die Betreuung 50:50 oder 60:40 aufteilen, gibt es zusätzlich 1.000 Euro (pro Elternteil 500 Euro). Der von der SPÖ geforderte Papa-/Baby-Monat findet sich unter der Bezeichnung "Familienzeit" in der Reform. Väter können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – es gibt keinen Rechtsanspruch darauf – direkt nach der Geburt 31 Tage lang Familienzeit in Anspruch nehmen. Sie wird mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro abgegolten und gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner.

Gleichzeitiger Bezug
Um den Übergang der Betreuungssituation zu erleichtern, können Eltern beim ersten Wechsel der Betreuungsperson bis zu 31 Tage lang gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld beziehen. Für Alleinerziehende wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit sind es zwei) verlängert und die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht.

Beschlussfassung vor dem Sommer
Ministerin Karmasin zeigte sich am Dienstag erfreut über die Einigung und erklärte in einem Statement gegenüber der APA: "Ich bin zuversichtlich, dass es noch vor dem Sommer eine Beschlussfassung im Parlament dazu geben wird. Es ist die größte Reform seit 14 Jahren und bringt den Eltern mehr Fairness, Transparenz und Flexibilität." Die Begutachtungsfrist läuft bis 25. Februar.

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