Klimaklage abgelehnt

Klima: Van der Bellen rügt oberste Richter

APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Bundespräsident Alexander Van der Bellen mahnt Österreichs Höchstrichter, im "Klimanotstand" schneller zu handeln.
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Der Geburtstag der österreichischen Verfassung (1920 beschlossen) feierte der Verfassungsgerichtshof am Montag in Wien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hielt eine Rede. Darin mahnte er die Richter, welche zuletzt mehrere Klimaklagen abgelehnt hatten. „Wenn es um effektiven Klimaschutz geht“, so der Bundespräsident, „haben wir diese Zeit schlichtweg nicht“.

Es habe "Jahrzehnte gedauert", bis die Europäische Menschenrechtskonvention (seit 1964 im Verfassungsrang in Österreich) fixer Bestandteil des Rechtslebens in Österreich geworden sei, sagte Van der Bellen zuvor. Aber „nun haben Gerichte und Verwaltungsorgane in Hunderten von Einzelentscheidungen die Grund- und Menschenrechte stets im Blick“.

Größte Klimaklage bisher in Straßburg

Was VdB auf dem Schirm haben dürfte: Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg begann vergangene Woche der Prozess um die größte Klimaklage der Geschichte – unter anderem gegen alle EU-Staaten. Sechs junge Portugiesen werfen 32 Staaten vor, sich nicht ausreichend an das Pariser Klimaabkommen zu halten. Die Jugendlichen hatten 2017 erlebt, wie 200 Kilometer von Lissabon entfernt große Waldgebiete in Flammen standen. Feuer zerstörten ganze Dörfer. Mehr als Hundert Menschen starben, viel mehr wurden verletzt.

Deutsches Gericht: Leben vor Gefahr des Klimawandels schützen

Van der Bellen verwies in seiner Rede vor den Höchstrichtern auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach die aus dem deutschen Grundgesetz folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung umfasst, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.

VdB: "Drohender Klimanotstand ist größte Herausforderung"

enst an der Verfassung, sie zu nutzen, um auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Van der Bellen mahnte eindringlich: „Nutzen wir bestehendes Recht. Der drohende Klimanotstand ist die größte Herausforderung.“

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