Die neue Mindestsicherung soll am Mittwoch in den Ministerrat – die Koalition ist sich einig.
Wien. Allerdings: Über das Wochenende haben Verfassungsexperten den streng geheimen Gesetzesentwurf auf Verfassungswidrigkeit abgeklopft, denn: Es ist der Plan der Regierung, es Zuwanderern beim Bezug der Mindestsicherung schwerer zu machen. Und das ist nicht erst seit dem jüngsten EuGH-Urteil rechtlich schwierig. Finden die Experten einen Fehler, müsste nochmals nachverhandelt werden.
Aber die Koalition ist nach sechs Monaten endlich einig – und das könnten Kanzler Sebastian Kurz und sein Vize HC Strache verkünden:
- Einheitlich. Die Mindestsicherung wird österreichweit vereinheitlicht, zuletzt galt – abhängig von den Wohnkosten im jeweiligen Bundesland – ein Satz von 863 Euro im Monat.
- Weniger für Flüchtlinge. All jene, die keinen Hauptschulabschluss haben bzw. schlechte Deutschkenntnisse (nötig wäre B1-Niveau), erhalten 300 Euro weniger – also 563. Das zielt auf Flüchtlinge ab, die laut EuGH Österreichern gleichgestellt werden müssten. Allerdings sollen sie sich die 300 Euro „Qualifizierungsbonus“ durch Besuch eines Deutschkurses holen können – das war zuletzt der Plan.
- Wartefrist. Für EU-Bürger bzw. Drittstaatsangehörige war eine fünfjährige Wartefrist geplant. Hier hoffte man den VfGH mit der Regelung gnädig zu stimmen, dass auch Österreicher in den letzten 6 Jahren fünf im Land gewohnt haben müssen.
- Vermögenszugriff. Die FPÖ wollte den derzeit gültigen Vermögenszugriff bei Kleinstbeziehern der Mindestsicherung (sogenannten Aufstockern) abschaffen.
- Mehr Kontrolle. Künftig sollen alle Daten von Sozialversicherung, Ländern und AMS im Sozialministerium zusammenlaufen – zwecks Kontrolle des rechtmäßigen Leistungsbezugs. ÖVP und FPÖ versprechen sich davon mehr Transparenz. So soll künftig auch Sozialmissbrauch besser als bisher verhindert werden.
G. Schröder