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Maskenpflicht in Gondeln

Köstinger: Diese Regeln gelten für den Ski-Start

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Ministerin stellt klar: Für Gondeln gelten die gleichen Regeln wie für die U-Bahn.

Für die Skigebiete, die mit Erlaubnis der einzelnen Bundesländer ab 24. Dezember aufsperren dürfen, sei die Situation "extrem unterschiedlich", so Köstinger. Während in großen Skigebieten die Kapazitäten angesichts ausbleibender Touristen sehr groß seien und Abstände daher kein Problem darstellen, könne es in stadtnahen Skigebieten - vor allem in der Nähe Wiens - zur Anreise sehr vieler Tagesausflügler kommen.
 
Grundsätzlich gelten in Skigebieten für die Gastronomie die gleichen Regeln wie auch woanders in Österreich, so Köstinger. Sie können daher grundsätzlich die Abholung von Speisen und Getränken anbieten. Für Skigebiete gebe es allerdings besondere Herausforderungen und Bedürfnisse, daher werde derzeit zwischen Bund und Ländern eine praxistaugliche Handhabung beraten, hieß es ergänzend aus dem Tourismusministerium. Die Bundesländer wollen unter Federführung Salzburgs zu einheitlichen Regeln gelangen.
 
Zu den genauen Regeln bei den Masken gebe es noch Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium. Grundsätzlich seien Masken in Seilbahnen so zu tragen wie in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn dort jemand die Maske nicht trage, dann würden diese Personen "meist von den anderen Fahrgästen höflich aufgefordert, den Mund-Nasenschutz zu tragen", so Köstinger. Abstimmungsbedarf mit dem Gesundheitsministerium gebe es aber noch in Bezug auf die FFP2-Masken, die im Freien leicht feucht werden können und dann womöglich den gegenteiligen Effekt haben.
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