Für Unternehmer

Krankengeld: Kritik an Stöger-Entwurf

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 Zahnärzte sind gegen Leistungs-Ausweitung der Amubulatorien.

Kritik auch aus den eigenen Reihen muss Gesundheitsminister Alois Stöger (S) für seinen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Krankengeldes für Klein-Unternehmer einstecken. Während die Wirtschaftskammer und die Gewerbe-Sozialversicherung (SVA) den Entwurf unmittelbar nach der Präsentation gelobt haben, kommt nun aus der SPÖ und aus der Arbeiterkammer Kritik an Details der geplanten Regelung. Das Finanzministerium und der Rechnungshof stoßen sich in den Begutachtungs-Stellungnahmen an der Finanzierung.

Selbstständig Erwerbstätige, die in ihrem Unternehmen keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, bekommen künftig in Anlehnung an das Krankengeld der Unselbstständigen eine Unterstützungsleistung bei lange andauernder Krankheit. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt mittels Rückersatzanspruch der SVA gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Höhe von maximal 19 Millionen Euro jährlich.

Außerdem sieht der Stöger-Entwurf vor, dass mitversicherte Angehörige künftig die jährliche Gebühr für die E-Card nicht mehr zahlen müssen. Dafür wird aber der seit der Einführung der E-Card im Jahr 2005 gleich gebliebene Betrag von zehn Euro für die Versicherten künftig jährlich valorisiert. Weiters enthält der Entwurf für Zahnambulatorien die Möglichkeit, künftig alle Leistungen anzubieten, die auch von den niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden. Derzeit dürfen sie etwa festsitzenden Zahnersatz nicht machen.

Kritik aus den eigenen Reihen
Die SPÖ-Abg. Elisabeth Hakl begrüßt zwar grundsätzlich das Krankengeld für Selbstständige, mit einigen wesentlichen Details ist sie aber nicht einverstanden. Statt der Wartefrist von sechs Wochen fordert die SPÖ-Sprecherin für Kreativwirtschaft, das Krankengeld bereits ab dem vierten Tag auszubezahlen und dafür die Rücklagen der SVA zu nützen. Die Grenze für Unternehmen bis zu 25 Angestellten ist Hakl zu hoch, sie könnte sich etwa fünf Beschäftigte vorstellen. Schließlich fordert sie statt dem Einheitswert von 26,97 Euro ein nach dem Einkommen gestaffeltes Krankengeld.

Die Arbeiterkammer lehnt den Entwurf "in der vorgesehen Form ab". Sie wendet sich vor allem dagegen, dass die AUVA das Krankengeld für die Selbstständigen finanzieren soll und schlägt stattdessen höhere Beiträge der Selbstständigen vor. Ebenso wie Hakl tritt auch die Arbeiterkammer in ihrer Stellungnahme für eine Senkung der Betriebsgröße von 25 auf fünf Beschäftigte ein.

Die Finanzierung kritisieren auch der Rechnungshof und das Finanzministerium. Der RH verweist darauf, dass die AUVA die Kosten bis zu 19 Mio. Euro jährlich ersetzen soll, heuer aber nur mit einem Bilanzgewinn von 17,4 Mio. Euro rechnet. Und das Ressort von Maria Fekter (V) macht darauf aufmerksam, dass ein Defizit der Sozialversicherung dem Gesamtstaat zuzurechnen ist und diese Unterstützungsleistung durch die AUVA deshalb zu einer "unerwünschten Verschlechterung des Maastricht-Saldos führt". "Begrüßen" würde es das Finanzministerium auch, wenn bei der E-Card nur die Valorisierung umgesetzt und vom Entfall des Sevice-Entgeltes für die Angehörigen Abstand genommen würde. Auch der RH weist in diesem Zusammenhang auf die "angespannte finanzielle Lage der Krankenversicherungen" hin.

Begrenztes Krankengeld
Die IG Bildende Kunst macht darauf aufmerksam, dass etwa 95 Prozent der Bildenden Künstler als "neue Selbstständige" versichert sind und kritisiert, dass deren Krankengeld auf 20 Wochen begrenzt werden soll. Außerdem sei die Höhe des Krankengeldes an der Schwelle zur Armutsgefährdung.

Hart ins Gericht geht die Zahnärztekammer mit dem Plan, die Kassenambulatorien für weitere Leistungen zu öffnen. Die Standesvertretung sieht darin für den zahnärztlichen Bereich "nichts weniger als einen Dammbruch". Damit verabschiede sich der Gesetzgeber vom Grundgedanken des ASVG, dass die ärztliche Versorgung primär durch niedergelassenen Vertragsärzte zu erfolgen hat. Die Zahnärzte erkennen darin einen "Zug in Richtung eines staatlichen Gesundheitsdienstes.

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