"Das ist klar rechtswidrig", bestätigt Grassers Anwalt Manfred Ainedter gegenüber ÖSTERREICH den Justiz-Skandal: Angeklagter und Anwälte wurden vor Beginn jeder Verhandlung heimlich gefilmt.
169 Stunden Video-Material wären demnach illegal mitten im Herz der Gerichtsbarkeit in Wien produziert worden, schütteln die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Köpfe: 30 Minuten vor jeder Gerichtsverhandlung und auch in den Pausen wurde aus fünf Kamerapositionen gefilmt, alle Gespräche Grassers sowie seiner Rechtsanwälte sind damit dokumentiert. Der Lauschangriff verletzt die anwaltliche Verschwiegenheit, es sei sehr bedenklich, dass diese Gespräche aufgezeichnet worden seien, betont auch die Rechtsanwaltskammer.
Und nicht nur die Anwälte wurden belauscht: Auch alle Journalisten, die vom Langzeit-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser berichtet haben, wurden vor Beginn der Verhandlungen und auch in den Pausen heimlich gefilmt. Der "Kurier" zitiert dazu den Linzer Rechtswissenschafter Alois Birklbauer: "Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Aufnahme rechtfertigt. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Außerdem ist es ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Verteidigung, bei dem die Gespräche zwischen Anwalt und Angeklagten unter die Verschwiegenheit fallen."
Der Rechtsprofessor sieht auch den Verdacht des Amtsmissbrauchs, Grassers Anwalt Norbert Wess berichtete aktuell vor dem Landesgericht über den illegalen Lauschangriff. Und: Er wird eine Befangenheit des kompletten Schöffensenats beantragen. Damit kann der gesamte Prozess platzen, der bereits seit Dezember 2017 läuft . . .