Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Öffi-Fahrten, Maskenpflicht, Schulschließungen & Co. - wie unser Leben die nächsten 20 Tage im Lockdown aussieht.
Ganztätige Ausgangsbeschränkungen:
Der private Wohnbereich darf nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen werden – Fahrt in die Arbeit, Einkauf von Grundgütern, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Versorgung von Hilfsbedürftigen und Tieren. Diese Gründe sind rund um die Uhr gestattet. Körperliche Ertüchtigung, sprich, Spazieren und Joggen sind ebenfalls möglich. Sportanlagen sind für Amateursportler gesperrt.
Strenge Kontaktregelungen:
Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen ist auch die Kontaktpflege außerhalb des eigenen Haushaltes. Allerdings darf nur mehr ein Einzelner Mitglieder eines anderen Haushaltes besuchen (siehe unten).
Fahrten mit den Öffis:
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden. Gründe sind die Arbeit, Einkäufe oder der Weg zur körperlichen Erholung.
Abstand halten und Maske tragen:
Im öffentlichen Raum muss 1 Meter Sicherheitsabstand zu allen Menschen gehalten werden, mit denen kein gemeinsamer Haushalt geteilt wird. Ausnahme bildet die Betreuung kranker und behinderter Menschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Menschen ab dem 7. Lebensjahr verpflichtend. Wer aus gesundheitlichen Gründen davon befreit ist, muss ein Attest bei sich tragen und Face Shields verwenden.
Gastro-Abholung bis 19 Uhr:
Von 6 bis 19 Uhr können Speisen in der Gastro abgeholt werden, Lieferservice ist rund um die Uhr erlaubt.
Schulen im Distance Learning:
Schulen sind komplett auf Distance Learning umgestellt. Für Betreuungszwecke bleiben Schulen und Kindergärten aber offen. Die Betreuung kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Lebensmittelhandel hat geöffnet:
Mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Drogerien, Apotheken, Trafiken, Tankstellen und Kfz-Werkstätten ist der Handel geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetiker oder Tattoo-Studios sind ab sofort geschlossen.