Doping

Lopatka plant Verschärfung des Arzneimittelgesetzes

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Sportstaatssekretär Reinhold Lopatka will angesichts der andauernden Doping-Diskussionen das Arzneimittelgesetz verschärfen.

Lopatka hat aus der möglichen Blutdoping-Affäre um ein Wiener Blutplasma-Zentrum, für die es bisher keine Beweise gibt, seine Lehren gezogen. Der 47-jährige Jurist verurteilt einerseits, dass durch die derzeit kursierenden Gerüchte und Pauschalverdächtigungen gewissen Sportlern nachhaltig Schaden zugefügt worden ist, andererseits habe die aktuelle Causa jedoch auch gezeigt, dass eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes im Kampf gegen die Sportgeißel Doping von großem Nutzen ist.

Keine Pauschalverurteilungen
"Ich glaube nicht, dass alle Sportler im Rudel lügen. Ich glaube daher Georg Totschnig, wenn er sagt, dass er mit Humanplasma nie etwas zu tun hatte. Und aufgrund der Informationen, die ich bisher aus Deutschland und Österreich erhalten habe, gibt es nicht einmal ein Indiz dafür, dass Sportler bei Humanplasma Blutdoping betrieben haben", betonte Lopatka.

"Ich habe aber aus dieser Sache auch gelernt, dass es im Detailbereich Handlungsbedarf gibt, also im Zusammenhang mit Doping sämtliche Methoden des Sportbetrugs im Arzneimittelgesetz berücksichtigt werden müssen, u.a. eben Blutdoping. Und da ein Sportler diese Art von Doping nicht alleine durchführen kann, muss in solchen Fällen sein Umfeld - Trainer, Betreuer bzw. Ärzte - strafrechtlich belangt werden können", erklärte Lopatka.

Auch Besitz von Dopingmitteln soll strafbar sein
"Bisher kann ja nur jemand strafrechtlich verfolgt werden, wenn er Dopingmittel verabreicht bzw. in den Verkehr bringt. Das möchte ich - ab einer gewissen Menge - auch auf den Besitz ausweiten. Und da Blut im Arzneimittelgesetz nicht berücksichtigt wird, sind eben auch expressiv verbis jene Methoden, die zum Doping dienen, unter Strafe zu stellen. Die Behandlung von Blut zum Zwecke der Leistungssteigerung ist zum Beispiel eine solche Methode. Aber auch Gen-Doping fällt in diese Kategorie der verbotenen Methoden, deren Einsatz leistungssteigernde Wirkungen auslösen kann", präzisierte der Sportstaatssekretär seine Pläne zur "Nachjustierung" des Arzneimittelgesetzes.

Damit hätte man dann parallel zum seit 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz für Sportler ein noch besseres Instrument, um das Umfeld eines gedopten Athleten strafrechtlich belangen zu können. "Der betreffende Sportler wäre in einem solchen Prozess ein Zeuge und würde nur bei einer falschen Aussage strafrechtlich verfolgt werden", erläuterte Lopatka.

Haftstrafen möglich
Derzeit können Personen, die einen Sportler etwa beim Blutdoping unterstützen, nur nach Paragraf 22 des Anti-Doping-Gesetzes bestraft werden. Die maximale Höhe der Verwaltungsstrafe beträgt dabei 21.800 Euro, allerdings nur in ganz schweren Fällen, wenn etwa das Leben eines Athleten gefährdet wurde, abseits davon gelten 3.630 Euro als Höchststrafe. Mit der von Lopatka angestrebten Verschärfung wären Freiheitsstrafen von sechs Monaten möglich, in ganz schweren Fällen sogar drei Jahre Haft. "Eine solche Strafandrohung halte ich für angemessen", betonte Lopatka.

Die unbewiesenen Verdächtigungen, die am vergangenen Dienstag gegen den ehemaligen Radprofi Totschnig erhoben wurden, haben Österreichs Sportstaatssekretär aus zweierlei Gründen geärgert: "Erstens hat man einer Sportlerpersönlichkeit nachhaltig Schaden zugefügt. So etwas ist mit dem lapidaren Satz "Das war eine Panne" nie wieder gutzumachen. Und zweitens hat man der Sportnation Österreich damit international geschadet. Das tut mir persönlich weh. Es hat sich niemand verdient, in ein so schlechtes Licht gerückt zu werden."

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