Landeshauptleute unterzeichneten bei Landeshauptleute-Konferenz Vereinbarung - Bund stockt Ländermittel für Elementarpädagogik bis 2026/27 auf 200 Mio. Euro jährlich auf.
Bregenz. Bund und Länder haben sich auf eine neue 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung geeinigt. Die neun Landeshauptleute unterzeichneten am Freitagvormittag bei der Landeshauptleute-Konferenz in Bregenz ein neues Papier, das bis Donnerstag verhandelt worden war. In den nächsten fünf Jahren werden jährlich 200 Mio. Euro in die Elementarpädagogik fließen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach von einem Meilenstein in der Frauen- und Familienpolitik.
Grundzüge der Einigung waren bereits am Vorabend der Konferenz bekannt geworden. Eine Einigung war deshalb "dringend", weil die aktuelle Regelung Ende August ausläuft. Zuletzt hatten die Länder noch 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. (2019/20 bzw. 2021/22) vom Bund erhalten. Die Mittel, die bis 2027 an die Länder gehen, sind für Kindergarten-Pflichtjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung vorgesehen. Zudem können die Länder diese Gelder flexibler als bisher einsetzen. 80 Mio. Euro jährlich sind für das Pflichtjahr reserviert (bisher 70 Mio. Euro jährlich), bei den übrigen 120 Mio. Euro ist weiter eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgesehen. Etwa die Hälfte davon wird in den Ausbau des Angebots gehen, vor allem für die Unter-Dreijährigen, sowie etwa ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung. 30 Prozent davon soll in den beiden Bereichen flexibel einsetzbar sein, bisher waren das zehn Prozent.
Raab: "Wir müssen in die Wahlfreiheit kommen"
"Es war klar und wichtig, dass wir eine Folgevereinbarung brauchen", stellte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz fest. Die getroffene Lösung werde sich insbesondere auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Das wurde von Familienministerin Raab unterstrichen. "Wir müssen in die Fläche und in die Wahlfreiheit kommen", betonte sie. Die Förderung der Institutionen hänge etwa an der Flexibilität der Öffnungszeiten (45 oder mehr Stunden pro Woche; mindestens 47 Wochen pro Jahr). Bei den Unter-Dreijährigen liege die Betreuungsquote bei 29,9 Prozent, diesen Wert wolle man verbessern. Die sprachliche Frühförderung sei auch angesichts von 70.000 Flüchtlingen aus der Ukraine wichtig, sagte Raab.
Nicht mehr enthalten ist in der 15a-Vereinbarung die Länderverpflichtung zu einem Kopftuchverbot in Kindergärten. Raab bedauerte ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, hielt aber fest: Ein Kopftuchverbot im Elementarbereich wäre rechtswidrig. "Ich halte es für grundsätzlich falsch, wenn Vier- und Fünfjährige ein Kopftuch tragen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat", so Raab. Dass von der ursprünglich geforderten "Kindermilliarde" pro Jahr "nur" 200 Mio. Euro übrig geblieben sind, wollte sich die Ministerin nicht schlecht reden lassen. Es werde so viel Geld "wie noch nie" in die Elementarpädagogik investiert.
Anschubfinanzierung zur Verbesserung des Personalschlüssels
Grünen-Bildungssprecherin Sibylle Hamman hob gegenüber der APA die Anschubfinanzierung zur Verbesserung des Personalschlüssels als wesentlichen Hebel für mehr Qualität hervor. Diese Möglichkeit habe es zwar schon bisher gegeben, sie sei aber viel zu wenig bekannt gewesen.
Die ursprünglich geplanten bundesweit einheitlichen Standards etwa bei Gruppengröße oder Personalschlüssel seien zwar am Widerstand der Länder gescheitert, im Rahmen der derzeitigen Kompetenzverteilung habe man aber das Beste rausgeholt. Immerhin hätten die Länder sich zumindest dazu verpflichtet, sich um gemeinsame Standards zu bemühen. "Nun wird es darauf ankommen, dass die Länder auch das einlösen, wozu sie sich verpflichtet haben." Hier werde der Bund künftig genauer nachschauen, was mit dem Geld tatsächlich passiert. Dazu soll es auch einen jährlichen Bericht des Familienministeriums geben. "Wir müssen hier Druck erzeugen, dann ändert sich auch etwas für die Pädagoginnen in den Gruppen."