Prozess in Graz

Ministerium verteidigt Anklage gegen Identitäre

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Pilnacek sieht kein Gesinnungsstrafrecht und glaubt nicht an Gefahr für aktivistische NGOs.

Das Justizministerium hat die Anklage von 17 rechtsradikalen Aktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) verteidigt. Den von Kritikern angeführten Vorwurf des "Gesinnungsstrafrechts" hat Generalsekretär Christian Pilnacek am Mittwoch in der "ZiB2" des ORF zurückgewiesen. Dass künftig auch aktivistische Organisationen wie Greenpeace verfolgt werden könnten, dementierte er.

Pilnacek verwies darauf, dass Greenpeace niemanden wegen seiner Religion verhetze. Bei den "Identitären" handle es sich nicht um eine harmlose Organisation. Das Parlament habe 2015 beschlossen, dass eine kriminelle Vereinigung nicht nur wegen Gewaltdelikten, schwerer Sachbeschädigung oder Geldwäscherei verfolgt werden könne, sondern eben auch wegen Verhetzung. "Jetzt der Staatsanwaltschaft zum Vorwurf zu machen, dass das, was 2015 verabschiedet worden ist, auch umgesetzt wird, das finde ich nicht ganz fair", so Pilnacek.

Porzess-Auftakt in Graz

Der Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) im Grazer Straflandesgericht begann mit dem mehr als eine Stunde dauernden Eröffnungsplädoyer des Staatsanwalt: Es gehe bei allen 17 Beschuldigten um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzesbuches. Zudem sind Verhetzung, Sachbeschädigungen und eine Nötigung angeklagt.

Der Staatsanwalt leitete mit einem kurzen geschichtlichen Abriss der Entstehung der IBÖ ein und betonte dabei aber stets, dass abgesehen von Stammtischen und Aktionen auch ein reger Merchandising-Betrieb aufgezogen wurde. Besonders ab 2015 sei es zu erhöhten Einnahmen und Umsatzsteigerungen gekommen, wobei die finanzielle Gebarung in einem eigenen Verfahren behandelt werde.
 

"Durch ständiges Präsentieren wird immer mehr aufgestachelt"

Neben den medial bekannten Aktionen auf dem Dach der Grünen Partei-Zentrale in Graz, dem Dach der türkischen Botschaft in Wien oder in der Uni Klagenfurt sei die IBÖ laut dem Ankläger schon von Anfang an mit Aktionen "in verhetzerisches Milieu" eingetaucht. Ab 2016 seien die Aktionen, die "zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufstacheln", intensiviert worden. Die IBÖ wolle mit Absicht Menschen wie Ausländer, Muslime und Flüchtlinge verletzten, sie beschimpfen und in der öffentlichen Meinung herabsetzen, so der Staatsanwalt.

"Die Identitären sind gut organisiert", sagte der Ankläger. Er sprach von einer "fast militärisch strengen hierarchischen Ordnung" - der Bundesleitung, die von Landesleitungen und Bezirksleiter gefolgt wird. Organisiert sei die IBÖ auch in Medien wie etwa Youtube: "Durch ständiges Präsentieren wird immer mehr aufgestachelt." Das wiederum kurble den Umsatz des Merchandise-Vertriebes an. Der Staatsanwalt sprach von sechsstelligen Euro-Beträgen, die pro Jahr eingenommen werden.

Staatsanwalt: "Es wird schon viel zu lange weggeschaut"

Der Staatsanwalt schilderte neben den bekannten Aktionen auch andere Fälle: In der Oststeiermark wurde auf die Tür eines Gastlokals zweier türkischstämmiger Familien, die teils seit 20 Jahren in Österreich leben, Plakate mit IBÖ-Parolen geklebt: "Die Leute haben nichts getan, arbeiten, zahlen Steuern. Wo kann man die Plakate kaufen? Im Shop von Martin Sellner und Patrick Lenart." Die beiden Angeklagten gelten als die Bundesleitung der IBÖ.

Der Staatsanwalt kritisierte: "Es wird schon viel zu lange weggeschaut von solcher Hetze," aber wo die Politik versage, komme der Rechtsstaat. Am Ende seines Plädoyers richtete er seine Worte direkt an die Beschuldigten: "Die Frage der Zuwanderung kann nicht durch Hetze gelöst werden." Die Übung in Spielfeld vergangene Woche komme zwar drei Jahre zu spät, "aber das ist keine Begründung für Hetze", mahnte der Ankläger und sagte weiter zu den Männer und einer Frau auf der Anklagebank: "Das Problem der Zuwanderung lösen Sie nicht, dafür sind Sie zu faul, Sie kurbeln nur ihr Geschäft an, der Profit fließt in die OG (das Merchandise-Unternehmen der IBÖ, Anm.)."

"Ihre Motivation ist auf Hass ausgerichtet", stellte der Staatsanwalt fest. "Sie können in Österreich links, linkslinks, rechts, östlich oder westlich sein, das ist egal, aber Sie dürfen nicht hetzen."
 

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