Wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" durch die lockereren Regeln für Zeltfeste könnten auch noch Klagen bei Oberlandesgerichten in einzelnen Bundesländern folgen, sagte Ratzenberger.
Wien. Dass bei Zeltfesten lediglich die 3G-Regel gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, landet nun vor Gericht. Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband am Samstag getroffen, so Verbandssprecher Stefan Ratzenberger zu den "OÖNachrichten".
Wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" durch die lockereren Regeln für Zeltfeste könnten auch noch Klagen bei Oberlandesgerichten in einzelnen Bundesländern folgen, sagte Ratzenberger der Zeitung.
Innerhalb einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern 90 bis 95 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt. Nur in Wien, wo mit den Gurgeltests bereits ein flächendeckendes PCR-Testsystem verfügbar ist, sei die Lage etwas besser, 45 Prozent hätten die Nachtlokale aber auch in der Bundeshauptstadt verloren.