Die von der Regierung per Bescheid geschlossenen Moscheen sollen noch offen sein.
Die Arabische Kultusgemeinde wurde aufgelöst und ihren sechs Moscheen der Betrieb untersagt. Einzig: Daran scheint sie sich nicht zu halten. In den Gebetshäusern in Wien, Kärnten und OÖ ist noch was los. Was kann das Kultusamt dagegen tun? „Wir prüfen das“, heißt es dazu nur aus dem Büro des Ministers. Denn wer dafür überhaupt zuständig ist, hängt davon ab, welche Handlungen in den Räumlichkeiten stattfinden.
Im Raum steht außerdem eine Verfassungsklage, die die Islamische Glaubensgemeinschaft gegen das Islamgesetz einbringen könnte. Das will man aber erst nach der Vertrauensabstimmung über IGGiÖ-Präsident Olgun kommenden Samstag beraten.