NEOS entfernt sich zu Wind- und Kleinwasserkraft sowie Biomasse von VP-Position und geht auf SP zu - Energiesprecher beraten am Donnerstag über die Initiativanträge.
Wien. Für die Abstimmungsgespräche der Energiesprecher der Parlamentsparteien am Donnerstag über die für September geplante Ökostromreform hat NEOS nun einen Kompromiss zwischen den Anträgen von ÖVP und SPÖ erarbeitet. Er sieht zur Biomasse eine Mittelposition auf halbem Weg vor. Für Wind- und Kleinwasserkraft spricht man sich nun wie die SPÖ für eine Wirksamkeit neuer Mittel schon für 2019 aus.
Konkret sollen neue Mittel für Windkraftanlagen schon für Verträge ab 2019 wirksam sein, und zwar im Ausmaß von 40 Mio. Euro, wie dies der Höhe nach auch im ÖVP-Antrag vorgesehen war - die SPÖ wollte 45 Mio. Euro bereits ab heuer. Zur Kleinwasserkraft möchte NEOS unverändert 5 Mio. Euro (wie beide Initiativanträge von Anfang Juli vorsehen), aber nach dem SPÖ-Muster bereits für heuer und nicht erst ab 2020. "NEOS finden weder den SPÖ- noch den ÖVP-Antrag restlos überzeugend", auch wenn sich beide Parteien als Retter des Ökostroms inszenieren wollten, meinte Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn dazu. In beiden Anträgen finde sich zum Teil jedoch auch durchaus Richtiges.
Streit um Förder-Budget
Da die SPÖ bei der Biomasse keine Fördermittel einsetzen wolle und der bisher vorliegende ÖVP(NEOS)-Vorschlag 30 Mio. vorsehe, schlage man als Kompromiss 15 Mio. vor, das heißt 15 Mio. Euro weniger. Hier überwindet NEOS also die halbe Distanz zwischen SP-und VP-Antrag, betont aber, dass es eine Biomasseförderung nur für bestehende Anlagen geben soll.
Ebenso geht NEOS zur zusätzlich geplanten Investitionsförderung für Photovoltaik (PV) und Speicher auf die SPÖ zu: Statt zusätzliche 15 Mio. Euro (davon 9 Mio. Euro für PV), wie sie der ÖVP-Antrag vorsieht, plädiert NEOS nun für die zusätzlichen 20 Mio. Euro der SPÖ, will aber statt der dort unter anderem vorgesehenen 12 Mio. Euro für PV gleich gut 15 Mio. Euro, die für PV verwendet werden sollten (bzw. - falls ungenutzt - für Speichertechnologie).
Beide Anträge zur Ökostromgesetz-Änderung sind mit einer Fristsetzung bis 24. September versehen, damit sie an den Plenartagen 25. oder 26. September - wenige Tage vor der Wahl am 29. September - zur Abstimmung gelangen können. Die Novelle erfordert eine 2/3-Mehrheit. Im Nationalrat haben ÖVP, FPÖ und NEOS eine solche, im Bundesrat nicht.