Justiz-Reform

ÖVP fordert unabhängigen Bundesstaatsanwalt

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Die ÖVP spricht sich für eine umfassende Reform aus. Langjährige Forderung der Opposition dürfte erfüllt werden 

 Die ÖVP will einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt etablieren. Diese Forderung erhob am Montag Klubchef August Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Umsetzung könnte gelingen, denn SPÖ, Grüne und NEOS plädieren seit vielen Jahren für eine entsprechende Position, konnten die Volkspartei dafür aber bisher nicht gewinnen. Die entscheidende Frage wird wohl werden, ob der Bundesstaatsanwaltschaft an die Spitze der Weisungskette rückt oder diese beim Minister bleibt.
 

Ermittlungen gegen Blümel

Anlass für die ÖVP-Initiative sind offenkundig die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), die zuletzt trotz einer nicht allzu eindeutigen Verdachtslage zu einer Hausdurchsuchung beim Ressortchef geführt hatten.
 
Direkt angesprochen wird in der Aussendung freilich weder die Blümel-Angelegenheit (bzw. nur in einem Nebenaspekt) noch die WKStA direkt. Ausgeführt wird von Wöginger dafür allerlei, womit diese Staatsanwaltschaft während der vergangenen Monate in die Schlagzeilen gekommen war: die rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT, die zu einem internationalen Imageschaden für Österreich geführt habe, eine Anzeige gegen eine Journalistin sowie gegenseitige Abhörungen und Anzeigen innerhalb der Beamtenschaft, womit auf den Dauerkonflikt zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft bzw. Sektionschef Christian Pilnacek angespielt wird.
 

Immer wieder Leaks

Nicht zuletzt habe es immer wieder Leaks gegeben, die dazu geführt hätten, dass Verfahren medial ausgetragen würden und es zu einer Vorverurteilung von unschuldigen Betroffenen komme, schreibt Wöginger. Andere Länder hätten diese Probleme nicht. Daher will sich die ÖVP ein Beispiel an den Generalbundesanwälten in Deutschland und der Schweiz nehmen.
 
Bezüglich der Umsetzung meint der Klubchef, es solle eine Diskussion mit Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten, der Wissenschaft und dem Parlament geben. Ziel sei eine doppelte Kontrolle der Staatsanwaltschaften durch Richter im Vorverfahren und parlamentarische Kontrolle, was auch immer mit letzterem gemeint ist. In Deutschland ist neben dem zuständigen Minister auch der Bundesrat in die Ernennung des Generalbundesanwalts einbezogen. Er dient als weisungsunabhängiger Beamter.
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