Ein Viertel der Abgeordneten soll künftig einen U-Ausschuss einsetzen.
Die ÖVP hat nichts dagegen, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse künftig schon von einem Viertel der Abgeordneten eingesetzt werden können. In der Vorsitzfrage spricht sich Klubobmann Reinhold Lopatka aber weiter gegen einen Politiker aus - einer der wenigen Unterschiede zum SPÖ-Modell. Die Reform dürfe aber nicht an dieser Frage scheitern, betonte Lopatka am Dienstag.
Reformmodell
Die ÖVP verfolge bei ihrem Reformmodell vier Ziele, erklärte Lopatka bei einer Pressekonferenz: Man wolle den demokratiepolitischen Anliegen der Österreicher Rechnung tragen, weiters die "Ernsthaftigkeit" und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens durch einen unabhängigen Richter als Vorsitzenden sichern sowie die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen durch die Stärkung des Verfahrensanwaltes schützen. Außerdem wolle man durch eine entsprechende Medienöffentlichkeit für Transparenz sorgen.
Insgesamt 24 Punkte hat die ÖVP dazu ausgearbeitet. Die Einsetzung eines U-Ausschusses soll wie lange versprochen Minderheitenrecht werden, 25 Prozent der Mandatare sollten einen solchen beantragen können.
Richter für Vorsitz
Vorsitz und Streitbeilegung will Lopatka aus dem "politischen Hick-Hack" heraushalten, in beiden Fragen ist die SPÖ-Position eine andere. Die SPÖ will ja an der Spitze die Nationalratspräsidenten und als Schlichtungsstelle zunächst einen "Weisenrat" und in bestimmten Fällen den Verfassungsgerichtshof.
Der Vorsitzende solle kein Politiker, sondern eine rechtskundige, in der Verfahrensführung erfahrene Person sein, meinte dagegen Lopatka. Am Beginn jeder Gesetzgebungsperiode solle eine Liste mit geeigneten Persönlichkeiten festgelegt werden. Da auch U-Ausschüsse im Wiener Landtag nicht von einem Politiker geführt werden und dies von rot-grün nicht geändert wurde, gehe er davon aus, dass SPÖ und Grüne im Bund "meinem Vorschlag folgen können", meinte Lopatka. Eine unabhängige Person an der Spitze sei immerhin die "Gewähr, dass es um die Sache geht".
Die Minderheit kann nach dem ÖVP-Modell grundsätzlich auch Zeugen und Akten beantragen. Ist eine Mehrheit dagegen und es kommt zu Streitigkeiten, soll ein Eilverfahren vor dem VfGH entscheiden. Die Strafen etwa für Fernbleiben sollen erhöht werden. Geht es nach Lopatka, soll das Gremium außerdem auf ein Jahr beschränkt sein und sechs Monate vor einer Nationalratswahl enden, weil dann nur mehr "politisches Kleingeld" gewechselt würde.
Um die Persönlichkeitsrechte der Zeugen zu schützen, will Lopatka den Verfahrensanwalt stärken und die Immunität der Abgeordneten einschränken, vor allem wenn es um Verleumdung oder üble Nachrede geht, solle der Schutz nicht greifen. Prinzipiell sollen Bild- und Tonaufnahmen im Ausschuss zwar erlaubt werden, in Ausnahmefällen wünscht sich die ÖVP aber die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dass die vorgesehene Verteilung der Redezeiten nach dem Vorbild der Plenarsitzungen ("Wiener Stunde") erfolgen soll, konterkariert aus Lopatkas Sicht nicht das Minderheitenrecht: Man habe im Parlament die "großzügigste Redezeitregel" in Europa, erklärte er auf eine entsprechende Frage.
Damit die Arbeit in U-Ausschüssen künftig nicht die Justiz behindert, erwartet sich Lopatka entsprechende Vorschläge des Justizministers. Der Untersuchungsgegenstand soll sich nach dem ÖVP-Modell auf einen "abgeschlossenen Akt der Vollziehung des Bundes" beziehen. Da gehe es aber nicht unbedingt darum, dass etwas juristisch abgeschlossen sei. Einen Hypo-Untersuchungsausschuss schließe das nicht aus, gab Lopatka zu verstehen: Die Erhöhung der Haftungen in Kärnten, die Gewährung von Partizipationskapital, der Verkauf an die Deutschen oder die Notverstaatlichung seien solch abgeschlossene Akte - im Gegensatz zum Sondergesetz für die Abwicklung, das ja noch nicht im Parlament beschlossen sei.
Jetzt einen Hypo-U-Ausschuss einzusetzen, hielte Lopatka aber "mehrfach für einen Fehler". Man habe einen Kriminalfall mit über 100 Verfahren, die Bank sei noch nicht abgewickelt und außerdem arbeite gerade die vom Finanzministerium ins Leben gerufene "unabhängige Untersuchungskommission". Wenn deren Ergebnisse vorliegen, könne er sagen, ob er einen U-Ausschuss für notwendig halte, bekräftigte Lopatka.