"Aula"-Affäre

OGH entscheidet gegen FPÖ-nahes Hetzblatt

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"Aula" darf KZ-Überlebende nicht mehr als "Landplage" und "Kriminelle" bezeichnen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift "Aula" getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als "Landplage" und "Kriminelle" bezeichnet.

 Die Grünen sowie eine Reihe von Überlebenden hatten dagegen medienrechtliche Anträge und eine zivilrechtliche Klage eingebracht. In einem sogenannten Sicherungsverfahren, das neben dem Hauptverfahren läuft, hat der OGH nun die für die Kläger erlassene Einstweilige Verfügung bestätigt. Der "Aula" sowie dem Autor des umstrittenen Artikels ist es damit bis zum Ende des Verfahrens untersagt, die getätigten sowie ähnlich Aussagen zu wiederholen.

Opfer des Nationalsozialismus

Der OGH hat laut dem der APA vorliegenden Beschluss die "Aktivlegitimation" und damit die persönliche Betroffenheit der zehn Kläger - Widerstandskämpfer bzw. politisch und aus rassischen Gründen verfolgte sowie eine Erbin eines aus rassischen Gründen Verfolgten - anerkannt. Der Oberste Gerichtshof hielt darüber hinaus auch fest, dass es den in der "Aula" erhobenen Vorwürfen "nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten" handle. Wenn die Vorinstanzen bei dieser Sachlage zu einer solchen Einschätzung gelangten, dann sei darin jedenfalls "keine aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken", so der OGH.

"Wir gehen davon aus, dass das auch Konsequenzen in den Hauptverfahren haben wird, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde", beurteilte der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser die Entscheidung. Vor allem der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkennt, habe "historische Dimension - dadurch wird es künftig mehr Klagen gegeben können", so Walser zur APA.

Zufrieden zeigte sich auch die Anwältin Maria Windhager, die im Verfahren die KZ-Überlebenden vertritt. "Ich freue mich über diese längst überfällige Stärkung des Persönlichkeitsschutzrechtes bei Kollektivbeleidigungen", erklärte Windhager.

Der "Aula"-Artikel erschien in Sommer 2015 unter dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder". Zur öffentlichen Affäre entwickelte sich die Causa, weil die Staatsanwaltschaft Graz eine Anzeige der Grünen zunächst abgelehnt hatte. Für Empörung sorgte vor allem die Begründung: Es sei "nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte", und es gebe in der Literatur auch Hinweise auf strafbare Handlungen und sei "nach der allgemeinen Lebenserfahrung nachvollziehbar, da sich unter den Inhaftierten (unbestritten) Rechtsbrecher befanden", erklärte die Staatsanwaltschaft Graz damals und erntete dafür heftige öffentliche Kritik.

 

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